Wie sehen meine Rechte nach einer 2. erfolglosen Handyreparatur aus?
Hallo liebe Community,
mein Handy ist nach ca. einem Jahr Benutzung komplett unbrauchbar geworden, es stürzte ohne erkennbaren Grund einfach ab und hinterher war selbst Einschalten nicht möglich. Natürlich hab ich es sofort zu einer vom Hersteller zertifizierten Servicedienststelle gebracht, es wurde auch irgendwas repariert. Garantieantrag war gültig, nach fast 3 Wochen kam das Telefon zurück, aber der ursprüngliche Fehler war immer noch vorhanden.
Jetzt hab ich den ursprünglichen Verkäufer wegen einer Rückerstattung gefragt, allerdings ist eine solche laut diesem nur nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen möglich und auch nur, wenn die erste Reparatur innerhalb von 6 Monaten nach Kauf durchgeführt wird.
Meine Frage bezieht sich auf die Situation, wenn ich das Telefon nun zum zweiten Mal einschicke, es aber trotzdem wieder kaputt zurückkommt. Eine komplette Rückerstattung scheint ja schonmal komplett ausgeschlossen. Ein neues Gerät möchte ich nicht, da der Fehler anscheinend bei vielen auftritt.
Kann ich eine Kaufpreisminderung oder etwas anderes verlangen? Kann ich in dem Fall eine Rückerstattung rechtlich erzwingen oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen?
Die Reparaturkosten sind ja nicht weiter tragisch, die werden ja durch die Garantie vom Hersteller übernommen. Aber trotzdem gab bzw. gibt es einen Ausfall des Telefons von 1-2 Monaten, deshalb würde ich gerne wissen, wie die Rechtslage genau aussieht und ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Vielen Dank schonmal fürs Lesen, ich freue mich auf Antworten!
1 Antwort
Dein Recht ist , nach 2 fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen, vom Kaufvertrag zurück zu treten.
wenn die erste Reparatur innerhalb von 6 Monaten nach Kauf durchgeführt wird.
Gut, die 6 Monate kommen sicher aus der Beweislastumkehr. Es wäre mir aber neu das die erste Reparatur in diesem Zeitraum hätte geschehen müssen. Dein Garantie / Gewährleistungsantrag wurde doch angenommen.
Aber ich bin nicht völlig sicher. Ich an deiner Stelle würde vielleicht die Verbraucherzentrale oder gar einen Anwalt um Rat bitten.
Sollten die AGBs des Verkäufers so formuliert sein das sie dich schlechter Stellen als die Gesetzlichen Regelungen, so sind sie nicht gültig.
Ja, es wird vielleicht nicht schön durchzusetzen. Vielleicht reicht aber auch ein böse Brief eines Anwalts der den Verkäufer auf seine Rechtlichen Pflichten hinweist.
Relevant ist hier vor allem:
https://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
und die abhängigen.
Ich weiß, alles total lästig. Aber ich würde mir das nicht bieten lassen.
Gewährleistungsansprüche durchzusetzen und "sein Recht zu bekommen" sind in D irgendwie immer mit Drama verbunden. Und genau deswegen würde ich alle Hebel die mir zur Verfügung stehen in Bewegung setzen.
Es geht bei der 6 Monatsfrist ja nicht um die Garantie, sondern um die Rückerstattung. Ich weiß jetzt aber nicht, ob das gesetzlich festgeschrieben ist oder ob das die AGB vom Verkäufer so festsetzen. Ich denke in beiden Fällen ist das nicht so ganz schön durchzusetzen.