Wie oft darf eine Muslima (Frau) heiraten?

5 Antworten

Eine Muslima darf so oft heiraten wie sie möchte. Wenn sie geschieden ist, darf sie allerdings nicht den Mann sofort wieder heiraten von dem sie geschieden wurde.

Sie muss erst einen anderen Mann ehelichen und wenn sie von diesem auch geschieden wird, dann kann sie wieder den ersten Mann heiraten.

Bei uns ist das anders.Man kann sich scheiden lassen und wieder denselben Partner heiraten, ohne dass man dazwischen jemand anderen heiratet.

So oft sie will, wenn sie jedesmal islamrechtlich ordentlich geschieden wurde. Und sie darf nicht hintereinander wieder den selben Mann heiraten. Wenn sie von A geschieden ist, müsste sie B heiraten und von dem geschieden sein, ehe sie wieder A heiraten könnte.

Falls du aber damit meinst, ob sie mehrere Männer heiraten darf: nein, sie darf nur einen Mann ehelichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
Lacrimis92  09.10.2018, 10:39

Und wenn er sie entlässt, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, solange sie nicht [zuvor; also als Zwischenehe] einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sie entlässt, ist es kein Vergehen für beide, wenn sie zueinander zurückkehren, sofern sie annehmen, dass sie die Gebote Allahs einhalten können. Dies sind die Schranken Allahs, die Er denjenigen klarmacht, die wissend sind.‘ (Sure 2; 229-230).

Der Vers aus dem Qur'an auf den sie sich bezieht :) schön einfach erklärt von germa ^^

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Das entscheidet der Besitzer.

So oft sie will. Hintereinander, wie Männer in Deutschland auch

So oft sie will bzw. sich es traut.