Wie lange muss man sich verpflichten wenn man beim Finanzamt dual studiert hat?

1 Antwort

Bei dem dualen Studium zum Diplom Finanzwirt (beim Finanzamt) handelt es sich um eine Beamtenausbildung in der Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Finanzverwaltung der Länder. Daher sind die entsprechenden Landesbeamten- & Landesbesoldungsgesetze anzuwenden.

I.d.R. gibt es keine Verpflichtung nach Abschluss der Laufbahnausbildung im Finanzamt zu bleiben.

Allerdings sollte man nach Abschluss der Laufbahnausbildung einen bestimmten Zeitraum (meines Wissens nach 5 Jahre) noch im öffentlichen Dienst bleiben, damit man die Anwärterbezüge nicht zurückzahlen muss.

Ob man die fünf Jahre beim Finanzamt bleibt oder zu einer anderen Behörde geht, spielt dabei i.d.R. keine Rolle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst