Wie lange im voraus muss ein Meeting angekündigt werden?

3 Antworten

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vier Tage vorher darüber informieren, wann er zu arbeiten hat. Zudem sind solche verpflichtenden Meetings ganz klar Arbeitszeit.

Eine Ankündigung am Mittwoch für Samstag ist also zu spät. Und natürlich müsste er euch für die Zeit des Meetings ganz normal bezahlen bzw. die Zeit eben als Arbeitszeit werten.

Wenn man sich allerdings gegen sowas wehrt, wenn der Chef sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält, muss man sich vorher immer überlegen, welche Konsequenzen das haben könnte. Bei einem diktatorischen Chef könnte es halt dazu führen, dass man dann umso öfter in unbeliebten Schichten landet, massiv und unsachlich kritisiert wird und dass man in diesem Betrieb definitiv Aufstiege vergessen kann, wenn man nicht sogar mit der Kündigung bei nächster Gelegenheit rechnen muss (Achtung: bei weniger als 10 Vollzeitstellen - nicht Mitarbeitern! - greift das Kündigungsschutzgesetz NICHT!). Da muss man halt überlegen, ob man bereit ist, für diesen Konflikt den aktuellen Arbeitsplatz aufzugeben im schlimmsten Fall. Und ob man problemlos einen neuen findet (in der Gastro aktuell wahrscheinlich so gar kein Problem ;)).

Nach Gesetzeslage ist sowas nicht erlaubt.

Aber: wenn es nicht gut läuft, meinst du es wird für dich persönlich besser, wenn du dich da quer stellst?

Kannst du damit nicht leben, würde ich an deiner Stelle eher einen anderen Arbeitsplatz suchen.

Diese werde jedoch alle maximal 2 Tage im voraus bekannt gegeben und finden immer Samstags nach der Arbeit statt.
Ich bin alle Gesetzestexte die ich zu Hause habe durchgegangen doch nichts gefunden. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Was Du suchst, kannst Du im § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz nachlesen. Das regelt die "Arbeit auf Abruf".

"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt"

Für die Fristenberechnung gelten hier die §§ 186ff. BGB. Das bedeutet, der Tag an dem der AG die Ankündigung macht, zählt ebenso wenig zu diesen vier Tagen wie der Tag an dem die Arbeitsleistung erfolgen soll.

Wenn also am Samstag solche Meetings erfolgen sollen, muss der AG das spätestens am Montag bekannt geben.

Die Meetings sind Arbeitszeit und vom AG entsprechend zu bezahlen, bzw. den Freizeitausgleich zu gewähren. Das ist kein "Privatvergnügen" auf Kosten der AN.