Wie lange dürfen sie die Arbeiten behalten?

2 Antworten

Die Verwaltungsvorschriften zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (VVzAPO-SI) legen zu §6 APO-SI in VV 6.1.2 fest:


"Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Infor mation der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden."


Für die Oberstufe regelt VVzAPO-GOSt 14.51 zu §14 Abs.5 der APO-GOSt, dass Klausuren sobald wie möglich zurückgegeben werden sollen, und dass vor Rückgabe und Besprechung oder am selben Tage der Rückgabe und Besprechung keine neue Klausur in diesem Kurs geschrieben werden darf.

Viele Grüße
Gwendolin97 
Fragesteller
 16.12.2015, 15:23

Ok vielen Dank ! :)

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Nietzsche81  16.12.2015, 15:43
@Gwendolin97

Hätte vielleicht noch dranschreiben sollen, dass es sich um die landesrechtlichen Regelungen für das Land NRW handelt. Andere Bundesländer mögen das anders handhaben...

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Solange wie sie wollen.

Angeblich muss man sie 1 Woche vor dem nächsten Test zurückbekommen.

''Angeblich''