Wie lange dürfen sie die Arbeiten behalten?
Wie lange dürfen die Lehrer die Klassenarbeiten zum kontrollieren behalten ??
2 Antworten
Die Verwaltungsvorschriften zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (VVzAPO-SI) legen zu §6 APO-SI in VV 6.1.2 fest:
Für die Oberstufe regelt VVzAPO-GOSt 14.51 zu §14 Abs.5 der APO-GOSt, dass Klausuren sobald wie möglich zurückgegeben werden sollen, und dass vor Rückgabe und Besprechung oder am selben Tage der Rückgabe und Besprechung keine neue Klausur in diesem Kurs geschrieben werden darf.
Viele Grüße
Nietzsche81
16.12.2015, 15:43
@Gwendolin97
Hätte vielleicht noch dranschreiben sollen, dass es sich um die landesrechtlichen Regelungen für das Land NRW handelt. Andere Bundesländer mögen das anders handhaben...
Solange wie sie wollen.
Angeblich muss man sie 1 Woche vor dem nächsten Test zurückbekommen.
''Angeblich''
Ok vielen Dank ! :)