Dürfen unangekündigte Arbeiten geschrieben werden?

9 Antworten

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ÜBERALL in Deutschland gilt:

Klassenarbeiten MÜSSEN angekündigt sein (mindestens 2 Tage vorher).

In der Regel legen die Lehrer die Termine aber schon am Anfang des Schulhalbjahres fest und geben die Termine den Schülern bekannt.

Bei TESTS, "Zettelarbeiten", "Exen" usw. gilt die Pflicht der Vorankündigung NICHT.

Ist sicher nicht in jedem Bundesland gleich. Es gibt ja den Begriff "Extemporale" also muß es schon möglich sein, daß man so etwas unangekündigt schreibt. In Hessen war es zu meiner Schulzeit so, daß Klausuren mindestens 5 Tage vorher angekündigt worden sein mußten.

Luigi09 
Fragesteller
 10.12.2009, 17:40

Also es geht um eine richtige KLASSENARBEIT die genauso viel zählt wie eineangekündigte!!!! Schon crazy...

Wohne übrigens in Baden-Württemberg.

Weißt du wo im Internet klar steht dass das verboten ist? Unsere Lehrerin will nämlich einen Beweis!

Danke für die Antwort! Luigi09

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Luigi09 
Fragesteller
 10.12.2009, 18:15

Hi ich hab grad ne Seite gefunden wo in einem Kommentar ein Zitat steht und drüber aus was hier ist der Link zur Seite: http://bb.focus.de/focus/t=Unangekuendigte+Klassenarbeiten-106312

da geht es zwar um Realschule aber das Schulrecht ist fast das Gleiche. Hier ist der Text:

Nr. 6.1.2 der Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (VVzAPO-S I): Zitat: Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.

Danke für eure Hilfe! Luigi09

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Hm. Man kann es von 2Seiten sehen. Lehrer können sowas schon machen, aber es ist/darf dann keine Klassenarbeit sein. Es darf nicht so hoch angerechnet werden wie Klassenarbeiten. Gerade heute hatte ich auch so einen Fall bei mir :D Das darf nur als normale Hausaufgabenkontrolel zählen. Wenn nicht redet nochmal freundlich mit dem Lehrer, vielleicht sieht er es ein. ;)

MfG Saggi

Luigi09 
Fragesteller
 10.12.2009, 17:37

Das ist so unsere Lehrerin wollte auf eimal eine unangekündigte KLASSENARBEIT!!!!!!!! Die auch als solche zählt (also genauso viel wie eine angekündigte KA) schreiben und wir haben ihr gesagt dass man das nicht darf(schon gar nicht in Latein...;-). Jetzt will sie von uns einen offiziellen Beweis haben dass man das nicht darf! Weißt du wo sowas im Internet steht? Danke für deine Amtwort, ich freue mich über eine Rückantwort! Luigi09

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Luigi09 
Fragesteller
 10.12.2009, 18:14
@Luigi09

Hi ich hab grad ne Seite gefunden wo in einem Kommentar ein Zitat steht und drüber aus was hier ist der Link zur Seite: http://bb.focus.de/focus/t=Unangekuendigte+Klassenarbeiten-106312

da geht es zwar um Realschule aber das Schulrecht ist fast das Gleiche. Hier ist der Text:

Nr. 6.1.2 der Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (VVzAPO-S I): Zitat: Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.

Danke für eure Hilfe! Luigi09

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Saggi  10.12.2009, 18:31
@Luigi09

Das ist doch schonmal gut. Konfrontiert eure/n Lehrer/in mal damit. Damit habt ihr eine gut Chance und wenn nichts mehr geht, geht bis zur Schulleitung und fragt da nach. Die werden euch schon Informationen geben und weiteres Einleiten MfG Saggi

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Natürlich darf man das. Das nennt man EX (extemporale). Die zählt allerdings nur mündlich und nicht schriftlich. Die schriftlichen Noten müssen alle außnamslos angekündigt werden.

Luigi09 
Fragesteller
 10.12.2009, 17:42

Ja aber die soll genauso viel zählen wie eine angekündigte!!!!!!! Also eine ganze KA- Note!!!!!! Weißt du wo im Internet steht dass es verboten ist eine unangekündigte Klassenarbeit zu schreiben die VOLL zählt?

Danke für die Antwort! Luigi09

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Luigi09 
Fragesteller
 10.12.2009, 18:16

Hi ich hab grad ne Seite gefunden wo in einem Kommentar ein Zitat steht und drüber aus was hier ist der Link zur Seite: http://bb.focus.de/focus/t=Unangekuendigte+Klassenarbeiten-106312

da geht es zwar um Realschule aber das Schulrecht ist fast das Gleiche. Hier ist der Text:

Nr. 6.1.2 der Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (VVzAPO-S I): Zitat: Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.

Danke für eure Hilfe! Luigi09

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Arbeiten müssen mindestens 1 Woche vorher angekündigt werden.Wenn nicht müsst ihr gemeinsam mit der Klasse mit dem Lehrer oder mit dem Direktor reden.