Wie lange dauert eine Paketlieferung mit dem Schiff von Hong Kong nach Deutschland?

4 Antworten

Diese Schuhe kamen auch von Hongkong - Betrüger - Wir haben 4 paar Nike bestellt haben dann noch 97 € beim Zollamt zusätzlich bezahlen müssen. Voll ärgerlich

Raoul Zanzara, UserMod Light  05.09.2014, 19:10

Wenn der Zoll die Fakes nicht als solche erkannt hat, dann ist das in der Tat ärgerlich. Da wäre dann sonst anstatt der gezahlten Abgaben was anderes fällig gewesen...

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Per Schiff 4 Wochen. Aber die meisten derartiger Lieferungen kommen doch per Luftfracht.

Wenn es mit DHL kommt, dann mit Sicherheit per Luftfracht. Die Lieferung dauert 1 max. 2 Tage. + Auslieferung vielleicht noch 1 Tag und Zollabfertigung

DomiiW98 
Fragesteller
 05.09.2014, 09:19

Vielen Dank für die Antwort.

Aber die Schuhe wurden am Dienstag, den 02.09 verschickt und in der Sendungsverfolgung heißt es dass die Ware ins Zielland transportiert und dort an die jeweilige Zustellorganisation übergeben wird. Da es ja schon 3 Tage her ist kann es dann sein dass die Schuhe trotzdem per Luftpost kommen obwohl in der diversen Emails die ganze Zeit von "Shipments" die Rede war?

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Smartalec  06.09.2014, 17:01
@DomiiW98

Ja mit Sicherheit per Luftfracht. Shipment kann man nicht mit Verschiffung übersetzen, sondern mit "Versand"

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Welcher Versandservice von DHL wurde denn gewählt: Express oder Standard?

Du kannst Dich bei Fragen zur Versanddauer auch direkt an den DHL Kundenservice wenden.

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF

Habe mir auch Nike Schuhe bei Berlinstore bestellt. Sind wahrscheinlich Fälschungen. Die Schuhe sind beim zollamt hinterlegt worden. Mussten zusätzlich noch 19 % Mwst. und 17 % Zoll zahlen. Ab 5 paar Schuhe wäre das Paket vernichtet worden.

Raoul Zanzara, UserMod Light  05.09.2014, 19:07

Berlinstore ist eine Fakeseite chinesischer Markenpiraten. Das Adjektiv "wahrscheinlich" kannst Du da streichen.

Bei welchem Zollamt war das denn? Würde mich mal interessieren. Bei einem vorliegenden Grenzbeschlagnahmeantrag gibt es keine Ausnahmen bei Markenfälschungen. Der Zoll ist da gesetzlich verpflichtet alle Fälschungen zu beschlagnahmen und den betroffenen Markenrechtsinhaber zu informieren.

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/150.html

Bei Stückzahlen, die Kauf für den Weiterkauf vermuten lassen, kommt dann eher §143 Markengesetz ins Spiel, sprich eine Strafanzeige.

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