Wie lange darf sich Gutachter Zeit lassen?

4 Antworten

da wird nix mehr kommen, Zuviel Zeit verstrichen. Wer weiß wo er sich den Kratzer geholt hat.

Zunächstmal ist es so, das grundsätzlich der Geschädigte in der Beweispflicht ist. Das heißt, er muß im Zweifel nachweisen, das Sie den Schaden verursacht haben. So ein Kratzer kann schließlich sehr viele Ursachen haben. Allein die Tatsache das ihm der Kratzer das Erste mal aufviel, als er neben Ihrem Auto stand sagt da Nicht aus, bzw. ist nur ein Verdacht. Er wird auch kaum glaubhaft bezeugen können, das da kein Kratzer war als er da Auto abgestellt hat.

Wie lange darf sich Gutachter Zeit lassen?

In den Fall, da sie es bestreiten, denke ich mal so maximal 2 Wochen. Danach wird sich der Kratzer kaum noch als neu identifizieren lassen. Letztlich muß der Gutachter beim Kratzer dann die Konterminationsspuren sichern und mit Ihrem Auto abgleichen.

kann danach trotzdem noch ein Gutachter kommen bzw. wie lange kann der A... sich mit dem Antrag/Kostenvoranschlag

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Allerdings ist dann fraglich ob sich noch Spuren finden lassen.

Es kann auch ein Betrugsversuch gewesen sein, sowas kommt häufiger vor als man glaubt.

Vielleicht hat er einfach darauf gehofft das du bereit bist den Schaden ohne Versicherung zu klären, für ihn im besten Fall hättest du Bargeld ausgezahlt.

Warte mal noch ab bis insgesamt 3 Monate verstrichen sind, aber ich habe meine Zweifel das da noch was kommen wird. Ein Gutachter wird prüfen können ob du den Schaden verursacht hast oder nicht, das dürfte dich entlasten und das weis der Unfallgegner wohl auch.

Du kannst dich ja einfach mal bei deiner Versicherung melden und nachfragen ob da irgendwelche Daten/Informationen vorliegen bzw. ob überhaupt ein Fall eröffnet wurde, dann wirst du Klarheit haben.

Avatar987 
Fragesteller
 14.07.2019, 23:50

Das krasse ist ja, dass er auch sofort Geld sehen wollte ("einen Vorschlag machen")... So ein Arsc...loch!! Und die Polizistendeppen (wie immer..!) haben ihm sofort geglaubt und dann gewertet, sprich ihre Meinung geäußert (obwohl sie dazu nicht befähigt sind, da sie keine Gutachter sind!! Müssen Beamte nicht neutral bleiben??

0
olfinger  15.07.2019, 00:28
@Avatar987

Naja, was heißt sie müssen neutral bleiben. Prinzipiell kann es erstmal egal sein was die Polizei hierbei denkt, letztlich sind es auch nur Menschen die sich ihre Meinung bilden. Ihre Meinung muss aber nicht den Tatsachen entsprechen, daher ist es nicht unbedingt ratsam grundsätzlich auf das zu hören was ein Polizist meint.

Wenn der Polizist das glaubt ist das halt so, letztlich zählt das was die Fakten belegen. Ein Gutachter nimmt sich bei Bedarf dem ganzen an und wertet das aus, das was aus diesem Gutachten dann hervorgeht kann rechtskräftig verwendet oder angezweifelt werden.

Wenn die Polizisten dem Unfallgegner im Recht sehen kann man das erstmal so stehen lassen, für gewöhnlich provozieren die Beamten damit aber nur eine recht hitzige Auseinandersetzung zwischen den drei Parteien. Die Polizei ist in dieser Situation erstmal nur dafür da den Unfall aufzunehmen und einen Bericht darüber zu schreiben, den Rest wickeln dann die Versicherungen ab.

Es ist heutzutage aber leider keine Seltenheit mehr das die Schuld hin und her geschoben wird bzw. der eigentliche Verursacher versucht den Unfall von sich weg zu drücken. In einem solchen Fall ist es ratsam eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht zu haben, diese benötigt man für gewöhnlich nur sehr selten (oder im besten Fall nie), aber das Geld wird sich bezahlt machen kommt es doch mal zu einem solchen Fall. Der ADAC bietet meines Wissens in seiner Mitgliedschaft eine solche RS mit an.

Wenn du keinen Schaden am Fahrzeug hast und du den Unfall bzw. den Schaden nicht verursacht hast solltest du dich erstmal nicht weiter drüber aufregen sondern abwarten was auf dich zu kommt. Letztlich ist es ja er der von dir etwas haben möchte, also wird er bzw. seine Versicherung schon entsprechende Schritte einleiten. Wenn ein Gutachten erstellt wird wirst du zwangsläufig auch eine Vorladung erhalten da man dein Fahrzeug dann ebenfalls begutachten muss ob der Schaden überhaupt durch dein Fahrzeug so hätte entstehen können.

Sowas ist höchstgradig ärgerlich und ich kann jeden verstehen der sich darüber ärgert, nutzen tut es allerdings nichts. In einer solchen Situation muss man ruhig bleiben und die Schritte nach und nach durchgehen. Sowas ist unnötig und lästig und könnte man sich sparen wenn man nicht so einen Pfosten als gegenüber hätte, aber die Menschen entwickeln sich leider immer weiter zum "Hauptsache Ich"-Verhalten und geben einen Dreck auf das was andere deshalb für unnütze Arbeit haben. "Es könnte ja klappen und so Geld sparen", letztlich ist es die Gier der Menschen die in solchen Fällen stark zum Vorschein kommt und das Menschliche völlig in den Schatten drückt.

Reg dich mal nicht weiter drüber auf, er ist derjenige der fordert und in diesem Fall ist er zudem in der Beweispflicht. Er kann nicht einfach fordern und ohne handfeste Belege erwarten das er etwas bekommt. Wie will er Beweisen das der Kratzer erst entstanden ist als er neben dir im Parkhaus gestanden ist bzw. wie will er beweisen das der Kratzer nicht bereits vorher dort war, er ihn aber erst zu diesem Zeitpunkt gesehen hat?

Das sind alles nur Verdächtigungen, aber noch lange keine Beweise bzw. Belege. Um das zweifelsfrei klären zu können bedarf es ein Gutachten und damit dieses ordentlich erstellt werden kann müssen beide Fahrzeuge dem Gutachter vorgeführt werden. Je weiter dieses Gutachten allerdings auf sich warten lässt desto unwahrscheinlicher wird es das sich ein Gutachter daraus noch ein zweifelsfreies Bild erstellen kann.

Ruf einfach mal bei deiner Versicherung an (sofern diese in dem Fall involviert wurde) und frage nach, dann hast du Klarheit. Gibt´s von der Versicherung keine Informationen musst einfach abwarten ob noch was in der Post landet, aber wie bereits ein paar mal erwähnt glaube ich es nicht das du davon nochmal was hören wirst.

0
Avatar987 
Fragesteller
 15.07.2019, 01:50
@olfinger

Vielen vielen Dank! Das hilft mir sehr! Du schreibst, dass beide Fahrzeuge vor der Versicherung gezeigt werden MÜSSEN.

Aber ich will mein Auto (ins Ausland..........) verkaufen, da es "Schrott" ist (er ist 20 Jahre alt und der Motor überhitzt - Beispiel: bei einer Fahrt von 500m steht der Zeiger schon bei der Hälfte der Anzeige. Für die Arbeit brauche ich bald (und unbedingt) ein Neues. Heißt dass, ich muss jetzt (in der Theorie 3 Jahre) allen ernstes abwarten, bis da was kommt? Können die (wenn doch Post kommt) nicht einen Vergleichspunto mit selber Lackierung nehmen??

0
olfinger  15.07.2019, 11:12
@Avatar987

Das wird schwierig, jeder Lack hat so seine gewissen Eigenheiten, aber bei Bedarf wäre das wohl auch möglich.

Informiere dich mal bei deiner Versicherung oder auch bei der Polizei ob in diesem Fall irgendwas am laufen ist, dann weist du mit Sicherheit mehr.

0

Was hindert dich daran, bei deiner Versicherung nach dem Stand der Ermittlungen zu fragen?

Nach 1,5 Monaten wird nichts mehr kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung