Hagelschaden Begutachtung Durchführung von anderem Gutachter durchführen lassen?

7 Antworten

Es wäre schon sehr sinnvoll, den Gutachter Deiner Versicherung sich den Wagen ansehen zu lassen, die Versicherung hat das Recht dazu. Du machst Dir nur unnötigen Stress, wenn stattdessen ein anderer Gutachter daran arbeitet, es kann Dir durchaus passieren, dass dieses Gutachten nicht akzeptiert wird und Du gar kein Geld sehen wirst

Klar kannst Du einen eigenen Gutachter beauftragen, Kosten ca. 400 bis 900 € must Du vorverauslagen und es ist ungewiss, ob du sie erstattet bekommst.

Was Du hinnehmen must :

Das die Versicherung dich zu einem vereidigten Gutachter ihrer Wahl schickt. Dabei kannst du Wünsche äußern, zu welchem Gutachter Du gerne möchtest. Meist wird das berücksichtigt, muss es aber nicht.

Oder die Versicherung schickt einen Schdenregulierer der kein Fahrzeugbauingenieur sein muß, also kein Sachverständiger.

Die Kosten werden von allen aus einem Katalog übernommen.

Was du akzeptieren must und was nicht:

Es gibt noch keine Gerichtsurteile darüber, dass du Smartrepair hinnehmen must, bis dato hast du noch Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur, zu der Smartrepair bis dato noch nicht zählt. Wenngleich ein Hagelsschaden ohne Lackierierarbeiten durchaus besser mit Smartrepair zu reparieren ist, als durch konventionelle Reparatur.

Außerdem hast du nur Anspruch auf die Preise der markengebundenen Vertragswerkstatt, wenn du keine freie Werkstattwahl mit der Versicherung vereinbart hast und du auch in der Vergangenheit stets jede Reparatur und jede anstehende Wartung regelmäßig beim "Freundlichen" hast ausführen lassen.

Hast du keine freie Werkstattwahl vereinbart, wird die Versicherung nur die Kosten ihrer eigenen Vertragswerkstatt übernehmen.... und die sind sehr deutlich geringer, als die freien Werkstätten vor deiner Haustür.

Bei fiktiver Abrechnung wird man eh nur die veranschlagten Kosten der Versicherungs- Vertragswerkstatt tragen. Lässt du den Schaden dann später doch reparieren und hast freie Werkstattwahl vereinbart, dann steht dir ja auch noch die Differenz zu.

Unterm Strich: bei fiktiver Abrechnung hast Du Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, zu denen die Reparatur im günstigsten Fall fachgerecht auszuführen wäre. MwSt und vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen. Wird die Reparatur innerhalb 6 Monaten doch noch ausgeführt, hast Du Anspruch auf Regulierung der Differenz (Mehrkosten der für dich gestalteten Werkstatt und tatsächlich angefallene MwSt.). Kaufst du stattdessen ein neues Auto innerhalb 6 Monaten, das mindestens so teuer ist wie der ermittelte Wiederbeschaffungswert, erhälst Du auch noch die MwSt erstattet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  03.07.2021, 08:18

Ach ja, was ich noch vergessen habe.

In der Schadensregulierung gilt Bereicherungsverbot. Du hast also lediglich Anspruch auf die Kosten die tatsächlich mindestens anfallen werden.

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Edit. Das vorher war leider Falsch. Da es ja ein Kaskoschaden ist, kann die Versicherung durchaus ihren eigenen Gutachter schicken

Bei einem Kaskoschaden bestimmt die Versicherung den Gutachter. Da hast du keine Wahl.

Gutachter sind keine Laien, die aus dem Bauch heraus entscheiden. Sie haben Tabellen, in denen Fahrzeugtyp, Alter, Zeitwert etc. gelistet sind und dann, welche Art und Grösse ein Schaden an welchem Bauteil des Fahrzeugs ist, also ob es 5 kleine Dellen am Dachholm oder 5 grosse Dellen auf der Motorhaube oder 5 Einschläge auf der Heckscheibe sind und welche Kosten eine sachgemässe Reparatur kostet. Das ist keine Willkür oder Milchmädchenrechnung.

aber klar, du kannst -wenn du Zweifel am Gutachten der Versicherung hast- auf eigene Kosten ein Zweitgutachten beauftragen und es gegenüberstellen.

rockthekrokodil  08.07.2021, 21:24

freut mich, dass wir dir helfen konnten.

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