Klar kannst Du einen eigenen Gutachter beauftragen, Kosten ca. 400 bis 900 € must Du vorverauslagen und es ist ungewiss, ob du sie erstattet bekommst.

Was Du hinnehmen must :

Das die Versicherung dich zu einem vereidigten Gutachter ihrer Wahl schickt. Dabei kannst du Wünsche äußern, zu welchem Gutachter Du gerne möchtest. Meist wird das berücksichtigt, muss es aber nicht.

Oder die Versicherung schickt einen Schdenregulierer der kein Fahrzeugbauingenieur sein muß, also kein Sachverständiger.

Die Kosten werden von allen aus einem Katalog übernommen.

Was du akzeptieren must und was nicht:

Es gibt noch keine Gerichtsurteile darüber, dass du Smartrepair hinnehmen must, bis dato hast du noch Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur, zu der Smartrepair bis dato noch nicht zählt. Wenngleich ein Hagelsschaden ohne Lackierierarbeiten durchaus besser mit Smartrepair zu reparieren ist, als durch konventionelle Reparatur.

Außerdem hast du nur Anspruch auf die Preise der markengebundenen Vertragswerkstatt, wenn du keine freie Werkstattwahl mit der Versicherung vereinbart hast und du auch in der Vergangenheit stets jede Reparatur und jede anstehende Wartung regelmäßig beim "Freundlichen" hast ausführen lassen.

Hast du keine freie Werkstattwahl vereinbart, wird die Versicherung nur die Kosten ihrer eigenen Vertragswerkstatt übernehmen.... und die sind sehr deutlich geringer, als die freien Werkstätten vor deiner Haustür.

Bei fiktiver Abrechnung wird man eh nur die veranschlagten Kosten der Versicherungs- Vertragswerkstatt tragen. Lässt du den Schaden dann später doch reparieren und hast freie Werkstattwahl vereinbart, dann steht dir ja auch noch die Differenz zu.

Unterm Strich: bei fiktiver Abrechnung hast Du Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, zu denen die Reparatur im günstigsten Fall fachgerecht auszuführen wäre. MwSt und vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen. Wird die Reparatur innerhalb 6 Monaten doch noch ausgeführt, hast Du Anspruch auf Regulierung der Differenz (Mehrkosten der für dich gestalteten Werkstatt und tatsächlich angefallene MwSt.). Kaufst du stattdessen ein neues Auto innerhalb 6 Monaten, das mindestens so teuer ist wie der ermittelte Wiederbeschaffungswert, erhälst Du auch noch die MwSt erstattet.

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