Wie lange darf man ausbildungssuchend sein?

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Befristet ist da gar nichts. Im Prinzip kannst Du so lange suchen, wie Du willlst bzw. wie erforderlich ist. Allerdings sollte die Zeit, in der Du unbeschäftigt bist, nicht länger als höchstens ein halbes Jahr dauern. Wenn wie bei dir der Beginn der Lehre wahrscheinlich erst im Herbst 2023 sein wird, dann solltest Du zuvor (wenn nicht eine lang geplante große Reise ansteht), entweder ein Praktikum machen oder ein Hilfsjob in dem Berufsfeld, in dem Du später auch arbeiten willst. Auch der Führerschein könnte erforderlichenfalls in dieser Zeit erworben werden.

Mir ist nicht bekannt, daß dieser Status befristet ist, und "kontrollieren" wird man Dich ggf. dadurch, daß man Dich vielleicht zu einem Gespräch einlädt.

Da gibt es keine Befristung, es sei denn, es geht um den Anspruch auf Kindergeld, dann gibt es eine bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres.

Sicher möchte die Agentur für Arbeit dann entsprechende Nachweise über deine ernsthaften Bemühungen sehen.