wie kann ich ein halbes jahr sinnvoll überbrücken?

6 Antworten

Hallo, zunächst solltest Du schauen, zu welcher Polizei Du willst (welches Bundesland / Bundespolizei / Zoll / BKA).

Anschließend musst Du Dich dort bzw. auf deren Webseite erkundigen, ob Du mit Mittlerer Reife (Realschulabschluss) oder Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung eine Ausbildung im mittleren Dienst beginnen kannst. In der Regel dürfte es besser sein, den gehobenen Dienst anzutreben und ein Studium bei der Polizei zu absolvieren. Hierfür benötigst Du aber Abitur bzw. Fachabitur.

In Berlin z.B. könntest Du bereits mit 16 Jahren bei der Polizei anfangen, in Bayern musst Du schon 17 Jahre als sein um im Mittleren Dienst beginnen zu können.

Wenn Du nach Prüfung aller Umstände noch immer Zeit überbrücken musst stehen Dir mehrere Optionen offen: Ein freiwilliges soziales Jahr ist sicher für die persönliche Entwicklung nicht schlecht, ein Aushilfsjob bringt etwas Geld in Deine Tasche. Letztlich musst Du schauen wo Deine Interessen liegen und wie Deine finanzielle Situation ausschaut.

Schlupflichtig dürftest Du nach der Realschule (wenn geschafft) nicht mehr sein. In dem Punkt widerspreche ich meinen Vor-Schreibern.


Drugdog  25.09.2017, 17:42

Ergänzung: Es kommt bei der Schulpflicht aber auch darauf an, wielange der Zeitabschnitt zwischen Einstellung und Berufsstart tatsächlich ist. Zu beachten ist die Berufsschulplicht (die ich in meinen Ausführungen oben nicht auf dem Schirm hatte) https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht\_%28Deutschland%29

Von daher kommt ein freiwilliges soziales Jahr wohl eher nicht in Frage.

Genaues zu Deiner möglichen Schulpflichtigkeit kann Dir aber ein Einstellungsberater Deines Bundeslandes und/oder Deine Schulbehörde sagen.



Berufsschulpflicht

Die so genannte Berufsschulpflicht beginnt nach dem Ablauf der Vollzeitschulpflicht.


Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch den Besuch von Bildungsgängen an einer Berufsbildenden Schule, durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule oder in einigen deutschen Bundesländern wie Baden-Württemberg durch den Besuch der so genannten Berufsschulstufe (früher Werkstufe) an einer so genannten Förderschule (früher Sonderschule) erfüllt werden. Inwieweit dies mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist, wird überprüft.


In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer
Berufsausbildung bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres.
Unter bestimmten Umständen kann diese Berufsschulpflicht allerdings vom Schulamt frühzeitig aufgehoben werden, beispielsweise wenn es dem Schüler untersagt wird, eine Berufsschule zu besuchen.


Die näheren Details und weitere Alternativen zum Erfüllen der
Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen
Bundesländern.



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Entweder weiterführende Schule, Ausbildung oder ein FSJ. Du bist bis zum 18. Lebensjahr schulpflichtig. Eine Lücke im Lebenslauf kommt nicht so gut bei der Polizei.

LG

Da wirst Du wahrscheinlich eine andere Schule besuchen dürfen, da Du dann noch Schulpflichtig bist.


Drugdog  25.09.2017, 17:33

wenn er eine Schulausbildung hat, ist er nicht mehr schulpflichtig

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Drugdog  25.09.2017, 17:37
@Drugdog

Ergänzung: natürlich meine ich hiermit die "normalen" Schulen, allerdings wäre eine weitergehende Berufsschulpflicht zu prüfen.

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Drugdog  25.09.2017, 17:47
@Sophonisbe

Sry Sophonisbe: ich habe die Berufsschulpflich außer acht gelassen, vielen Dank für den Link. Mit Quelle kann man Aussagen eher mal auf Richtigkeit prüfen. Tatsächlich kann man in einigen Bundesländern die Schulpflicht früher hinter sich gebracht haben. Gerade, wenn mann früh eingeschult wird un evtl. noch ein Jahr überspringt muss man nicht überall bis 18 zur Schule gehen ;)

Du bekommst ein Danke für Deine gute Antwort von mir und ein Danke für Deine kontruktive Korrektur meines Kommentars ;)

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Drugdog  25.09.2017, 17:49
@Drugdog

hier noch ein interessantes Zitat aus Deinem Link:

Kann die Berufsschulpflicht auch auf andere Weise erfüllt werden?

Natürlich muss nicht jeder zwingend eine Berufsschule besuchen. Je nachdem welchen Ausbildungsweg du für dich wählst, kannst du die grundsätzlich bestehende Berufsschulpflicht auch auf verschiedene andere
Arten erfüllen:


    Du kannst eine allgemeinbildende (z.B. Gymnasium) oder
    berufsbildende Vollzeitschule oder Hochschule besuchen. Wenn du danach jedoch eine Berufsausbildung beginnst, lebt in der Regel die Berufsschulpflicht wieder auf.
    Wenn du eine Ausbildung für einen Beruf im öffentlichen Dienst machst, erfüllt dies ebenfalls deine Berufsschulpflicht.

Kann die Berufsschulpflicht ruhen?

Die Berufsschulpflicht ruht,



während des Wehr- oder Zivildienstes,
während der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres unter bestimmten Voraussetzungen,
während bestimmter Zeiten vor oder nach einer Geburt.
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Du bist schulpflichtig.

Wenn du keine Ausbildung beginnst oder weiter zur Schule gehst, musst du einen Freiwilligendienst machen. FÖJ/FJS/BFD.

Einfach nur mit irgendwas irgendwo irgendwie rumjobben oder praktikumsen geht nicht.

Gruß S.

wahrscheinlich mit einem kleinen Minijob um bisschen Geld zu verdienen und training im Fitnessstudio damit du sportlich fitter bist wenn du eine Ausbildung bei der Polizei machst.