Wie kann ich ein Annäherungsverbot beim Gericht erwirken?

10 Antworten

Nächste Polizeidienststelle, die müssen das wissen.

Das geht natürlich bei Gericht, wird eine einstweilige Verfügung.

Aber wegen wie und was, da geh zur Polizei.

Die beste Auskunft bekommst du bei deiner Polizeiwache. Die kennen die örtlichen Gegebenheiten, welche Stellen du anlaufen musst etc.

So gut kann man dir hier keine Auskunft geben. Ruf bei der Polizei an. 110 gibt dir auch die richtige Nummer, die du dann anrufen kannst.

Das hätte ich an deiner Stelle längst gemacht. Das arme Kind. Deine Chancen stehen gut, also Attacke!

Du kannst beim Familiengericht einen Antrag auf "Gewaltschutz" stellen, d. h. Dein Ex darf sich Dir maximal auf 300 m nähern und er hat jeden Psychoterror zu unterlassen.

Wegen dem Umgangsrecht, sofort das Jugendamt informieren, damit dieses vermittelnd tätig wird ggf. wird Dich das Amt bei der weiteren Vorgehensweise unterstützen.

Bei bestehendem Gewaltschutz-Beschluss d. d. Gericht, muss die Übergabe / übernahme ggf. durch Drittpersonen stattfinden.

Wie funktioniert der Umgang? Wenn dies für das Kind nachteilig ist, ebenfalls einen entsprechdenden Antrag bei Gericht stellen, dass der Umgang vorerst ausgesetzt wird bzw. nur in Begleitung einer Drittperson für Stunden stattfindet.

Bei weiteren Drohungen, Einschüchterungen: Anzeige bei der Polizei machen. Die Vernehmungsprotokolle sind zusätzlich Grundlage für einen Gewaltschutzantrag.

Du hast doch sicher einen Anwalt in dem Moment, da er dich brutal verletzt hat u.a psychisch kannst du ein Annäherungsverbot durchaus rechnen.Sag es einfach und fertig. Vielleicht passiert das sogar automatisch.

Du kannst das Jugendamt einschalten und denen das sagen, dann geht das Jugendamt und holt das Kind bei dir ab und bringt dir das Kind wieder. So kommt er nicht in deine Nähe.

Du kannst beim anwalt ein gespräch führen und dann wird der alles tun das er sich dir nicht mehr nähern darf.

Such dir neue Freunde, damit du nicht alleine bist, fals er auftaucht und ruf dann sofort die Polizei weil er ein Stalker ist.

ich wünsche dir alles gute.

Ich würde sagen gehe zu einen Rechtsanwalt der Mahnt Ihn an der soll das in Zukunft unterlassen,wenn der das nicht tut wird der Gerichtlich gegen Ihn vorgehen, Ich hatten auch schon mal so ein Fall,das Gericht hat dann aufgefordert das zu unterlassen,wenn nicht tut dann droht eine Geldstrafe.Und wenn der das dann immer noch nicht unterläßt kommt es zu eine Freiheitsstrafe laut Gericht.