Wie ist Kants kategorischer Imperativ aus seiner Moralphilosophie mit seinem Wiedervergeltungsrecht aus seiner Rechtslehre zu vereinen?

2 Antworten

Da gibt es - nach Kant - keinen Widerspruch. Für Kant sind Diebe und Mörder für ihre Taten voll verantwortlich und nicht wie heute, nach allen Regeln der psychologischen Spekulation für alles entschuldigt, sodass inzwischen die Täter mehr bedauert werden wie die Opfer, an die und deren Leid scheinbar niemand mehr interessiert ist. Das gilt auch für den kategorischen Imperativ, der immer mehr in Richtung Bindungslosigkeit zerredet wird. Kant hat seinen kategorischen Imperativ anders interpretiert als viele Zerreder heute, die die gesellschaftliche Bindung immer mehr zugunsten egoistischer Eigenwertung verschieben. So muss man feststellen, dass unsere heutige Beliebigkeitsideologie auch den guten Kant zernagt.

Eine philosophische Abhandlung über Fundamentalwerte wie Gerechtigkeit und Moral darf jeden Wert zunächst ins Extrem treiben. Die realen Situationen erfordern dagegen Fingerspitzengefühl. Nun liegt es an Dir, Gleichheit und Bedrohung zu vereinen. Vielleicht irrte sich Kant auch.