Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das die Polizei eine IP-Adresse ermittelt?
Hallo!
Ich habe anonym schlechte Bewertungen für ein Unternehmen bei Google abgegeben, bei dem ich kein Kunde war. (Doof, dumm, kindisch... Ich weiß!)
Jetzt habe ich erfahren, daß das Unternehmen Klage eingereicht hat. Wegen Beleidigung, Verleumdung oder falscher Angaben oder so.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß ich 'erwischt' werde?
Anhand der IP-Adresse wäre das ja möglich. Zumindest theoretisch...
Ab wann macht sich überhaupt jemand die Mühe das zu ermitteln?
9 Antworten
Die Polizei ist für soetwas gar nicht zuständig. Dementsprechend wird diese auch nicht ermitteln.
Titel der Frage:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das die Polizei eine IP-Adresse ermittelt?
Dazu ist einer der drei Tags zur Frage "Polizei"
Klar, wäre es auf richterliche Anordnung notwendig. Allerdings ist das hier nicht der Fall. Ich kann keinen Zivilprozess gegen Unbekannt eröffnen. Daher würde es nie zu so einer Anordnung kommen.
Ich würde davon ausgehen, dass der/die RechtsanwältIn ein Auskunftsbegehren beim Provider stellt. Inwiefern das beantwortet werden muss, kann ich nicht beurteilen. Ich komme nicht aus Deutschland und kenne daher die Rechtslage nicht.
Vermutlich ist bis dahin aber die IP Adresse gar nicht mehr zuordenbar. Die ändert sich vei den meisten Anschlüssen nämlich regelmäßig und Provider bewahren die Zuordnungen nicht ewig auf (dürfen sie aus DSGVO Sicht auch nicht). Daher ist der Ansatz sowieso der falsche.
Wahrscheinlich bekommen sie dich über das verwendete Google Konto, denn meines Wissens kann man ohne Konto gar keine Bewertung schreiben. Nachdem du beim Konto vermutlich persönliche Daten hinterlegt hast ist es damit ein leichtes dich zu identifizieren.
Ob Google allerdings die Daten herausgeben muss kann ich wiederrum nicht beurteilen. Aber je nachdem was du geschrieben hast ist es nicht unwahrscheinlich
Ich habe nicht meine richtigen Daten angegeben.
Ja, ich denke schon, dass das gemacht wird.
Wurscht, was du denkst. Bei Zivilklagen ist die Polizei kein Ermittlungsgehilfe.
Sehr hoch, und ganz einfach.
Jedoch nicht die Polizei, da es hier Zivilrecht ist.
Dich zu ermitteln ist eine ganz leichte Übung. Mit richterlicher Genehmigung stellen alle beteiligten IP-Stellen ihre Logdateien zur Verfügung.
Ja, aber ab welchem Schweregrad wird diese richterliche Genehmigung erteilt?
Ist nicht so, als hätte ich einen terroranschlag geplant!
Die Prowider geben deine daten nicht raus, das wäre deren insovelz...
Oh doch. Im Rahmen einer richterlich angeordneten Strafverfolgung geben sie diese Daten sehr wohl raus.
Das ist vollkommen egal, solang das keine völkerrechtlichen verbrechen sind, riskiert der provider nicht seinen betrieb.
Was willst du? Ich negiere gerade, dass das herausgegeben wird.
Das wollen viele. Dienstlich hatte ich das, im weitesten Sinne. 😎
Nein, wäre es nicht. Das machen die bereits. Solche Daten bringen nämlich viel Geld.
Allerdings werden die Daten vor Verkauf "anonymisiert", damit es legal ist.
Von Polizei steht hier auch gar nichts, aber von Klage.