Wie hoch ist der NC für Jura an der Universität Heidelberg? | NC Jura

1 Antwort

Der Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg ist zulassungsbeschränkt, es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, das drei Kriterien berücksichtigt, für die jeweils eine in der Auswahlsatzung festgelegte Punktezahl vergeben werden. Eine starre, festgesetzte NC-Grenze existiert nicht; die Zulassungschancen richten sich nach der Zahl der Mitbewerber, ihren Noten und Qualifikationen. Es ist daher falsch bzw. stark vereinfacht, von einem „NC“ im Sinne einer Abiturdurchschnittsnote zu sprechen. Bei der durchzuführenden Auswahl handelt es sich um ein Verfahren, das neben dem Abiturdurchschnitt die Kernfächer Deutsch, Mathematik und die (erste) fortgeführte Fremdsprache bewertet sowie bestimmte Zusatzqualifikationen positiv bepunktet (ausschließlich einschlägige Berufsausbildungen, namentlich Ausbildungen/Studien zum Rechtspfleger, Bezirksnotar oder für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine abgeschlossene Banklehre, eine abgeschlossene Lehre zum Versicherungskaufmann). Daneben sind noch zahlreiche besondere Anträge (Sozialgründe) möglich, zudem wird auch die Wartezeit positiv angerechnet. Praktika, Motivationsschreiben etc. dürfen nicht berücksichtigt werden. Eine Bevorzugung der Abiturnoten einzelner Bundesländer existiert nicht.

Eine echte NC-Bildung in dem Sinne, dass bis zu einem bestimmten Abiturdurchschnitt zugelassen wird, erfolgt damit nicht. Eine entsprechende statistische Erhebung wird auch nicht durchgeführt, es liegen lediglich Erfahrungswerte der letzten Zulassungsverfahren vor. Die oftmals geäußerte Frage von Studieninteressierten, wie hoch der NC sei, kann daher dieser Pauschalität nicht beantwortet werden. Fest steht, dass Abiturienten mit einem Abiturdurchschnitt von 1,0 bis 2,0 regelmäßig gute Chancenhaben, bereits im ersten Zulassungsverfahren zugelassen zu werden. Zum Wintersemester werden regelmäßig über 300 Studienplätze vergeben, zum Sommersemester ungefähr die Hälfte.

In den letzten Jahren lag der "NC" zum Studienbeginn Wintersemester beiungefähr 1,7-1,9, zum Studienbeginn Sommersemester bei ungefähr 2,2. "NC" bedeutet in diesem Sinne die „schlechteste“ Abiturdurchschnittsnote, mit der man ohne Sonderpunkte (z. B. durch Wartesemester) und bei durchschnittsentsprechenden Noten in den drei Kernfächern noch zugelassen wurde. Da im ersten Zulassungsschritt alle Plätze verteilt werden konnten, wurde kein Nachrückverfahren und kein Losverfahren durchgeführt; dies ist bei einem Vergleich dieser Werte mit den veröffentlichten Zulassungsgrenzen anderer Fächer und Universitäten zu beachten.

Über das Prozedere der Online-Bewerbung informiert sehr ausführlich dieSeite der Zentralen Universitätsverwaltung. Das Online-Bewerbungsverfahren wird immer anderthalb Monate vor Bewerbungsfristende frei geschaltet. Die Bewerberdaten werden zunächst elektronisch übermittelt, jedoch ist bis zum Fristende auch die Zusendung von Bewerbungsunterlagen in Papierform (ausgedrucktes pdf-Dokument, Abitur, ggf. weitere Nachweise) erforderlich.

ShadowLou  12.08.2014, 19:28

DH, dem ist nichts mehr hinzuzufügen. =) Außer vielleicht @1dunkelschwarz: Mach dir nicht so einen Kopf/Druck.

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