Wie hoch ist das Taschengeld für Mönche/Nonnen/in klosterähnlichen Gemeinschaften?

9 Antworten

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Buddhistische Nonnen und Mönche bekommen kein Taschengeld. In den Regeln für sie ist genau festgelegt, welche Gegenstände und wieviele sie besitzen dürfen. Wenn jemand für seine Aufgaben etwas braucht, bekommt er es von seiner Klostergemeinschaft. Evangelische Kommunitäten kannst Du direkt fragen; i. d. Regel haben diejenigen, die gemeinschaftlich leben, einen geringen Selbstbehalt vom Einkommen. Die Glieder von Gemeinschaften, die nicht ständig zusammen leben, haben ein eigenes Einkommen, verfügen darüber und geben der Gemeinschaft so viel, wie in den Statuten und Regeln vorgeschrieben wird oder so viel sie können. Du kannst sie alle aber selbst fragen: Evangelische Michaelsbruderschaft, Amelungsborn, Evangelische Zisterzienser Heilsbronn, Christusträger, Christusbrüder, Casteller Ring, Diakonissen Neuendettelsau, Evangelische Diakonissen Augsburg, Evangelische Franziskanertertiaren und so fort. In katholischen Orden ist es üblich, kein Taschengeld zu zahlen. Wer außer Haus arbeitet und ein Gehalt dafür bekommt, gibt dieses i. d. R. vollständig an seine Gemeinschaft ab. Die Mitglieder einer Gemeinschaft bekommen alles, was sie brauchen, von ihrem Orden oder ihrer Kongregation. Gruß, q.

salimon  03.02.2019, 12:04

Ich weiß nciht wie sie zu diesen Infos gekommen sind, ist jetzt auch zu spät für die Fragestellerin, aber was die katholischen orden betrifft, liegen sie komplett falsch😂Armutgelübde bedeutet nciht,mdass man kein Geld bekommt, ein verbeiteter Irrglaube. Über das so genannte Verfügungsgeld wird nur nicht gerne öffentlich geredet,.

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Eine Tante meines Vaters ist Nonne (katholisch) in einem Kloster am Starnberger See (Bayern). Sie hat vor einigen Jahren mal erwähnt, dass sie pro Monat ein "Taschengeld" von 25,-€ erhällt. Sie verwendet es, um zum Beispiel für Ihre Verwandten ab und an ein Geburtstagsgeschenk zu kaufen. Will heißen: Sie geht damit nicht ins Kino oder ähnliches.

Man kann es nicht direkt als "Taschengeld" bezeichnen. Ich habe vor einiger Zeit mit einem Benediktiner geredet und er erzählte mir das die Gemeinschaft für die Bedürfnisse der Brüder aufkommt. Wenn also ein Bruder Geld benötigt muss er dieses beim Abt des Klosters erbitten. Ein festes Gehalt bezieht er nicht. Allerdings stehen ihm natürlich die Gelder die er benötigt zu. So erhalten sie z.B. auch entsprechendes Geld wenn sie in den Urlaub fahren (ja, auch im Kloster gibt es Urlaub).

Ich kann Dir nur zu zwei Punkten eine Antwort geben:

  1. Katholische Ordensmitglieder haben unter anderem das Gelübde der Armut abgelegt. Das einzelnen Ordesnmitglied besitzt überhaupt nichts. Alles was es benötigt wird von der Gemeinschaft gestellt. Für Kleidung etc. ist der Drapier (Berufstitel) zuständig und für Finanzen der Prokurator. Die Zuständigen können aber auch andere Funktionen ausüben und andere Berufstitel tragen.

    Ein Mitglied muß das, was es unbedingt benötigt erbitten. Taschengeld gibt es nicht und wird auch nicht benötigt.

  2. In den verschiedenen Yogagemeinschaften und Ashrams leben die Mitglieder nach sehr unterschiedlichen Regeln zusammen und es ist nicht möglich zu sagen, wie in den einzelnen Gemeinschaften die Finanzfragen geregelt sind.

Schau mal unter dem Link http://www.phathue.de/ueber-uns/klosterleben/ . Von taschengeld ist da nicht die Rede. Ich würde den sehr aufgeschlossenen Mönchen und Nonnen einfach mal eine Email dazu schicken oder anrufen.