Wie heiratet ein Stummer?

4 Antworten

die Zustimmung zur Eheschließung ist eine Art Willenserklärung, die man am Standesamt abgibt - die Abgabe einer Willenserklärung muss nur eines sein: eindeutig !

dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten und zwar selbst dann, wenn kein Gebärdendolmetscher vor Ort ist

der Standesbeamte kann ihn nämlich bitten, durch Kopfnicken "ja" zu sagen

also "willst du ...... dann nicke mit dem Kopf"

außerdem gibt man sein urkundliches "ja" mit der Unterschrift auf dem Standesamt ab

Durch Körpersprache, z.B. Gebärdensprache/-zeichen, deutliches Kopfnicken, "Daumen hoch",...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Die eigene Erfahrung ist ein guter Lehrmeister.

Durch Gebärdensprache oder wenn der Standesbeamte diese nicht versteht und keinen Gebärdendolmetscher hat, dann durch ein schriftliches Ja.