Wie darf bzw muss die Firmenbezeichnung einer AG sein?

5 Antworten

als Firma kann im Grunde jede beliebige Bezeichnung gewählt werden.

Sie muss nach § 18 HGB nur unterscheidungskraft besitzen, man darf also keine bestehende Bezeichnung wählen und sie darf keine Angaben enthalten die geeignete ist andere irrezuführen. Wenn Ikea sich jetzt zb in Schwedische Massivholzmöbel umbenennen will wäre das problematisch

ansonsten die nur noch der Rechtsform Zusatz nötig . Also entweder ausgeschrieben oder, was üblicher ist als Abkürzung.

Ein eingetragenes Unternehmen ist eine eigenständige (juristische-) Person. Der Name ist frei wählbar und dahinter ist die Rechtsform (zb. AG) anzugeben. Eine spätere Änderung ist nur durch Änderung der Eintragung möglich. Weitere Vorschriften bezgl der Namensgebung gibt es nur bei Einzelunternehmen, aus deren Namensgebung Geschäftsfeld und Inhaber hervorgehen muss.

Nahezu gleich was vorweg steht. Wichtig ist nur die Bezeichnung AG bzw Aktiengesellschaft am Ende

Eine Aktiengesellschaft kann selbstverständlich einen Phantasienamen haben, in der Praxis gibt es zahlreiche Beispiele dafür: ProSiebenSat1, Allianz, Audi,...

Alles ist möglich. Es darf nur nicht den Firmenzweck exaggerieren und es darf keine AG im gleichen Bezirk den selben Namen haben.