Wie bewirbt man sich als Wahlhelfer per e-mail?

3 Antworten

Wahlhelfer werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Dieses Ehrenamt ist eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann. Ablehnungsgründe sind in den Wahlordnungen zur jeweiligen Wahl genannt, es sind zum Beispiel die Sorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige, eigene Krankheit, zwingende berufliche Verhinderung oder die Vollendung des 65. Lebensjahres (siehe zum Beispiel zur Bundestagswahl § 9 Bundeswahlordnung).

Bevorzugt werden Wahlhelfer, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Lange Rede kurzer Sinn:

Einfach bei der Gemeinde Deine Bereitschaft als Wahlhelfer anzeigen.

Bedenke nur dabei, dass Du dann evtl. auch zu anderen Wahlen von der Gemeinde als Wahlhelfer verpflichtet werden kannst frei nach dem Motto: Einmal wahlhelfer immer Wahlhelfer ;-)

Welche Voraussetzungen braucht man? Deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft, denke mal, dass man volljährig sein muss. Es werden keine große Ansprüche gestellt. Wenn Du einen Hinweis in der Zeitung gelesen hast, dass Wahlhelfer gesucht werden, schreib einfach, dass Du aus der Zeitung erfahren hast, dass die Stadt Wahlhelfer sucht. Kannst noch erwähnen, dass du politisch sehr interessiert bist. Dann wird sich die Stadt schon bei Dir melden.

Besondere Formvorschriften gibt es da nicht. Gib Name, Anschrift und Geburtsdatum an, evtl. noch besondere örtliche Einsatzwünsche, die im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die Städte und Gemeinden freuen sich über jeden freiwilligen Helfer.