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Wie berechnet sich die offizielle Länge eines Bootes?

gefragt von JeanDuBateauJeanDuBateau am 02.11.2009 um 21:26 Uhr

Meine Frage bezieht sich auf folgende tatsache: In Deutschland darf man mit dem Sportbootführerschein Boote bis 15m Länge fahren. Wenn ich jetzt aber ein Boot mit 15 m rumpflänge habe, aber noch einen aussenborder montiere und evtl eine abklappbare badeplattform (was die tatsächliche länge des bootes ja über 15 m vergrößern würde) - geht das trotzdem in Ordnung, da es ja bewegliche teile sind?
Anders gefragt: Wie ist die Definition der offiziellen Bootslänge?

Vielen Dank für Eure Hilfe, liebe Freunde des Wassersports!

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rubicon66
beantwortet von rubicon66 am 13. Dezember 2009 12:26
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Hallo, Jeandubateau! Bist du nicht der mitskipper von narva?Zu deiner frage:binnen gilt in deutschland officiell:länge über Alles, ohne ruder und bugspriet.Bei dem see-schein gibts keine beschränkung der rumpflänge! Muss in deutschland ja alles seine richtigkeit haben!Im übrigen kommt es im jeweiligen fall auf den beamten an!

Kommentar von 4fe99d19f82e3e6bff53acedf208b0ddsmallNarva am 13. Dezember 2009 12:27

Nein ist er nicht...

Kommentar von Aafae41d0ab717c934dfcd53e9c63580smallrubicon66 am 13. Dezember 2009 13:33

....jetzt verstehe ich gar nix mehr...


Narva
beantwortet von Narva am 13. Dezember 2009 09:42
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Die Rumpflänge wird am Rumpf gerechnet! Badeplattform und Aussenborder gehören nicht zum Rumpf! Unser Boot hat eine Rumpflänge von 18.34m mit einer Badeplatform von 1,5m welche nicht zur Rumpflänge zählt.


Bild/er:

Bei der Überführung zu Ihrem neuen Heimathafen
Bei der Überf...



anonym
beantwortet von maxi6 am 2. November 2009 21:34
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Soweit ich das von unserem Schiffchen weiss, wird Spitze und Badesteg nicht mitgerechnet. Vielleicht erkundigst Du Dich sicherheitshalber aber mal bei einer Werft, vielleicht in Deiner Nähe.


boy008910
beantwortet von boy008910 am 2. November 2009 21:30
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hast du den ein sportboot weil das was du hast hört sich als hättest du ne kleine yacht


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