JeanDuBateau am 02.11.2009 um 21:26 Uhr
Meine Frage bezieht sich auf folgende tatsache: In Deutschland darf man mit dem Sportbootführerschein Boote bis 15m Länge fahren. Wenn ich jetzt aber ein Boot mit 15 m rumpflänge habe, aber noch einen aussenborder montiere und evtl eine abklappbare badeplattform (was die tatsächliche länge des bootes ja über 15 m vergrößern würde) - geht das trotzdem in Ordnung, da es ja bewegliche teile sind?
Anders gefragt: Wie ist die Definition der offiziellen Bootslänge?
Vielen Dank für Eure Hilfe, liebe Freunde des Wassersports!

Hallo, Jeandubateau! Bist du nicht der mitskipper von narva?Zu deiner frage:binnen gilt in deutschland officiell:länge über Alles, ohne ruder und bugspriet.Bei dem see-schein gibts keine beschränkung der rumpflänge! Muss in deutschland ja alles seine richtigkeit haben!Im übrigen kommt es im jeweiligen fall auf den beamten an!

Die Rumpflänge wird am Rumpf gerechnet! Badeplattform und Aussenborder gehören nicht zum Rumpf! Unser Boot hat eine Rumpflänge von 18.34m mit einer Badeplatform von 1,5m welche nicht zur Rumpflänge zählt.
Bild/er:
Soweit ich das von unserem Schiffchen weiss, wird Spitze und Badesteg nicht mitgerechnet. Vielleicht erkundigst Du Dich sicherheitshalber aber mal bei einer Werft, vielleicht in Deiner Nähe.

hast du den ein sportboot weil das was du hast hört sich als hättest du ne kleine yacht
Nein ist er nicht...
....jetzt verstehe ich gar nix mehr...