Wie bekommt in der Ausbildung Unterstützung?

5 Antworten

In der betrieblichen Erstausbildung kannst Du bei der Agentur für Arbeit BAB - beantragen, im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner.

Nach deinem Auszug steht dir dein Kindergeld von derzeit 219 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst, könntest auch einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen.

Einen Minijob könntest Du auch noch ausüben, in der Regel hat da der Ausbildungsbetrieb nichts dagegen, wenn die Ausbildung nicht darunter leidet.

In der Erstausbildung sind dir deine Eltern zwar ggf.zum Unterhalt verpflichtet, sollte Leistungsfähigkeit bestehen und der Auszug notwendig sein, aber deine Nettovergütung und das Kindergeld werden angerechnet.

Von der Nettovergütung kannst Du pauschal 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen, dass Kindergeld wird voll angerechnet.

Nach dem Auszug steht dir derzeit ein Unterhalt von 860 Euro zu, wenn Du also um die 750 Euro Nettovergütung hast, dann bleibt mit dem Kindergeld im Regelfall kein Anspruch mehr auf Unterhalt.

Du solltest mit deinen Eltern sprechen, in wieweit sie dich finanziell unterstützen können. Da wäre das Kindergeld und dann noch Betrag xy zur Unterstützung. In der Ausbildung sind deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig. Vielleicht ist ein WG Zimmer günstiger als eine Wohnung?

Jetzt ist meine Frage, was man tun muss um eine Wohnung mit finanzieller Unterstützung zu bekommen?

Deine Eltern um Geld bitten.

isomatte  01.08.2022, 21:17

Mit einer Nettovergütung von über 700 Euro und dem Kindergeld von derzeit 219 Euro nach dem Auszug, sind die Eltern im Regelfall aus der Unterhaltspflicht raus.

Es sei denn sie zahlen freiwillig etwas dazu.

Denn der Unterhaltsanspruch liegt nach dem Auszug derzeit bei 860 Euro und darauf wird das Kindergeld voll und die Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen angerechnet.

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isomatte  01.08.2022, 21:27
@Jurafuchs

Sicher weiß ich das, wird aber wenig Erfolg haben, wenn sie sich mit der Mutter bzw.den Eltern nicht mehr versteht.

Dann werden sie wohl kaum finanzielle Unterstützung leisten wenn sie nicht müssen.

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In kurz: Seine Eltern nett bitten, da diese unterhaltspflichtig sind (und nicht die Allgemeinheit). Allerdings dürfen die Eltern ablehnen, wenn sie einen nicht aktiv raushaben wollen

Bei 700 € + Kindergeld nach Auszug kann man sich aber schon gut ein WG Zimmer leisten

Wenn das deine erste Ausbildung ist dann sind deine Eltern unterhaltspflichtig bis du 25 bist, oder eben eine erste Ausbildung abgeschlossen hast.

Alternativ gibt es Berufsausbildungsbeihilfe von der Arbeitsagentur. Die bestehen aber meist erstmal darauf das vorangige Zahlungen genutzt werden, in deinem Fall Unterhalt.

U.u. kannst du auch noch Kindergeld bekommen, da musst du dich mal informieren.