Wert der ausgestopften Tiere?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Bussarde (unterliegen dem Jagdrecht) darfst Du so einfach nicht verkaufen, Du brauchst dazu eine Genehmigung. Verschenken allerdings darfst Du sie.
(Auch wenn man das bei Mäusebussarden nicht so eng sehen wird)
Kommt auf das Präparat, die Ausführung und den Zustand an.

http://rechtsanwalt-rincke.de/download/Tierpraeparate_in_Privathand.pdf

Die Eichhörnchen und den Eistaucher ebenso ohne Papiere überhaupt nicht.

https://www.kyffhaeuser.de/kyf/tl_files/download/hinweise_und_merkblaetter/natur_jagd/Informationsblatt%20zur%20Praeparation.pdf

und

https://www.kreis-wesel.de/C1257D23004C5410/files/tierpraeparate-presse-anlage.pdf/$file/tierpraeparate-presse-anlage.pdf?OpenElement

Am besten, Du erkundigst Dich auf Deiner zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Denn ohne Papiere kann es bei den zweitgenannten (Eichhörnchen, Eistaucher) massive Probleme geben.