Werkstudenten job+Minijob, was beachten?

1 Antwort

Grundsätzlich haben Mini-Jobs keine persönliche Auswirkung auf die Sozialversicherungspflicht (Rentenversicherung ausgenommen).

TiPP: Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse ob durch Überschreitung der 20-Stunden-Grenze für Studenten durch den zusätzlichen Mini-Job Dein Studenten-Status - Sozialversicherungsfreiheit - in Gefahr ist...

... und dadurch Sozialversicherungspflicht für den 20-Stunden-Job eintritt.