Werden bei Umzug Die möbeln teilweise vom Jobcenter übernommen

8 Antworten

Grundsätzlich mal sind Ersatzbeschaffungen aus der Regelleistung anzusparen ... ansonsten habt ihr Möbel und müsst mit diesen umziehen .... den einzigen Handlungbedarf sehe ich bei dem Kind, dass ein neues größeres Bett braucht ....

Da gibt es 3 Möglichkeiten:

  1. selbst zusammensparen

  2. zinsloses Darlehen vom Jobcenter beantragen

  3. Antrag auf Erstausstattung stellen. (Aber das ist sehr wenig, reicht nicht für neue Möbel)

Auf den Erstausstattungsantrag musst du alles auflisten, was du brauchst(ist eine einmalige Leistung von JC, danach wird es nur mit Darlehen klappen)

Normalerweise wird Hausrat in einer Erstausstattung auf Antrag und wenn Bedürftigkeit vorhanden ist bei einer ersten eigenen Wohnung übernommen !

Es gibt dann natürlich auch Ausnahmen,wenn man z.B. alles durch einen Brand verloren hat oder aus der Haft entlassen wurde,aber einen Antrag kann man immer stellen und gegen eine Ablehnung in Widerspruch gehen.

Bei den Kindern kann es durch das Alter einen Anspruch geben,wenn das / die Kinder noch im Kinderbett geschlafen haben und nun ein neues benötigen,das würde dann später auch auf einen Schreibtisch zutreffen,wenn sie in die Schule kommen.

Erstmal benötigt das Amt von Ihnen einen Antrag auf Übernahme der Kosten, ohne diesen geht gar nichts. Sind diese Möbelstücke so verbrauch damit ein weiterverwenden unmöglich ist dann bekommen sie Unterstützung. LG alex

chiko86 
Fragesteller
 25.12.2014, 12:45

Die Wohnung ist angemessen Kaution wird auch übernommen,muss ich aber in raten zurückzahlet,kosten der Übernahme Antrag kriege ich beim Jobcenter??

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chiko86 
Fragesteller
 25.12.2014, 12:49

Die Wohnung ist angemessen Kaution wird auch übernommen,muss ich aber in raten zurückzahlet,kosten der Übernahme Antrag kriege ich beim Jobcenter??

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GerdausBerlin  27.12.2014, 02:10
@chiko86

In der Formular-Sammlung der BA gibt nur eine "Anlage zur Gewährung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs".

Seinen einmaligen Bedarf kann man formlos beantragen auf einem nackten weißen Papier:

"Hiermit beantrage ich X Euro für die Sachen Y und Z. Begründung: ... Ort/Datum, mit freundlichen Grüßen, Unterschrift." Und auch dann kann es statt Euros Sachleistungen geben - etwa gebrauchte Möbel aus einer städtichen Einrichtung für Langzeitarbeitlose.

Aber - wie hier schon betont - gibt es laut SGB II § 24 Absatz 1 höchstens ein Darlehen für solche Erstatz-Beschaffungen (auch für Sachleistungen).

Einen Zuschuss nach Absatz 3 kann es nur geben, wenn man seine erste eigene Wohnung bezieht oder wenn die Möbel abgebrannt sind usw. - aber je nach den Richtlinien der Gemeinde.

Gruß aus Berlin, Gerd

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Ich würde mal nachfragen unter welchen Umständen es möglich ist einen Kostenzuschuss zu bekommen. Und desweiteren würde ich mal zB der Caritas nachfragen, ob sie euch günstige Möbel vermitteln. Mein Mann zB hat Anfang des Jahres seine 2.Wohnung aufgelöst- die Caritas hat alle Sachen übernommen. Und viele Leute sind dankbar, wenn sie ihre noch gut erhaltenen Möbel bei der Caritas abgeben können.