Wer überprüft ob einen vorhandenen Hundeführerschein?

4 Antworten

Hallo,

das kommt ganz auf das jeweilige Bundesland und seine gesetzlichen Vorschriften an.

Wird für die Erlaubnis zur Hundehaltung ein Hundeführerschein vorgeschrieben, dann wird auch immer genau aufgeführt, wann man diesen zu "erledigen" hat.

Manchmal braucht man den theoretischen Teil BEVOR man sich überhaupt einen Hund anschafft, manchmal braucht man nur den theoretischen Teil.

Überprüft wird das, wenn man den Hund beim entsprechenden Amt anmeldet. Wird dann noch ein praktischer Teil gebraucht, dann bekommt man mitgeteilt, bis wann man diesen erledigen muss und bis wann man die Bestätigung einreichen muss. Das wird kontrolliert und überprüft.

Aber wie gesagt, das ist von Bundesland zu Bundesland in Deutschland ganz unterschiedlich geregelt.


Jimmy20000  02.11.2019, 10:56

In Niedersachsen wir es nicht kontrolliert und man muss auch keinen Nachweis irgendwo vorzeigen.

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dsupper  02.11.2019, 14:17
@Jimmy20000

Aber selbstverständlich muss man das!! Gerade in Niedersachen. Dort kann man einen Hund gar nicht ohne diesen Hundeführerschein (zunächst den theoretischen) anmelden.

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Jimmy20000  19.01.2020, 11:54
@dsupper

Was für ein Quark! Ich habe in den letzten 3 Jahren 2 Hunde angemeldet und wurde nie nach einem Führerschein gefragt. Natürlich kann man seinen Hund OHNE Führerschein anmelden.

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Jimmy20000  19.01.2020, 11:52

Was für ein Quark! Ich habe in den letzten 3 Jahren 2 Hunde angemeldet und wurde nie nach einem Führerschein gefragt. Natürlich kann man seinen Hund OHNE Führerschein anmelden.

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dsupper  19.01.2020, 12:37
@Jimmy20000

Aber NICHT in Niedersachsen!! Dazu solltest du mal die Niedersächsische Hundeverordnung lesen.

Das ist ja nichts, was ich mir aus den Fingern sauge!

"Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen."

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz_allgemein/mit-dem-zentralen-register-und-dem-sachkundenachweis-sind-ab-01072013-alle-regelungen-des-hundegesetzes-in-kraft-93854.html

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Wir haben zwei Hunde und eine Kontrolle hat NIE stattgefunden. (Oldenburg/Nds.) Die Hunde sind im Zentralregister registriert und Steuern zahlen wir selbstverständlich auch. Aufgefordert einen Nachweis zu erbringen oder dieses zu belegen sind wir nie. Wir haben unsere Hunde seit gut 3 Jahren.

Wir haben auch nur für einen Hund den theoretischen Teil gemacht, sonst nix. Unsere Hunde gehorchen auf´s Wort, sind nie auffällig gewesen und sind von Natur aus keineswegs aggressiv. Ich halte den Hundeführerschein für absoluten Humbug. Für "Kampfhunde" oder auffällig aggressive Hunde macht das sicher Sinn. Aber da sehe ich jeden Hundehalter in der Eigenverantwortung.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen / können das, mindestens im öffentlichen Raum, kontrollieren.