Wer näht und verkauft es dabei?

6 Antworten

Das Einkommen aus deiner Nebentätigkeit wird mit deinem anderen Einkommen addiert. Dann wird die Steuer festgesetzt. Ich empfehle immer 35 % der Gewinne für eine evtl. Steuernachzahlung zurückzulegen.

Frage also erst einmal deinen Arbeitgeber, ob der mit der Nebentätigkeit einverstanden wäre, denn ohne sein OK kann das einKündigungsgrund sein. Dann melde das Gewerbe bei deiner Gemeinde an (Gewerbe- bzw. Ordnungsamt). Dann gehe zum Finanzamt und beantrage die Kleinunternehmerregelung, damit du von der Pflicht der MwSt-Erhebung und -abführung freigestellt wirst.

sabina92 
Fragesteller
 22.06.2011, 12:58

habe kein Arbeitgeber... bin Hausfrau

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Geochelone  28.06.2011, 07:36
@sabina92

Na dann ist das ja auch keine Nebentätigkeit und du musst niemanden fragen !

In deiner Frage hattest du "Nebengewerbe"" geschrieben. So etwas gibt es nicht. Daher bin ich davon ausgegangen, dass du "Nebenerwerb" meinst, denn bei der Gewerbeanmeldung wird rein aus statistischen Gründen gefragt, ob du das Gewerbe für den Haupt- oder Nebenerwerb ausübst. wenn du sonst kein Einkommen hast, ist es eben Haupterwerb.

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Anmelden kostet nicht viel, fürs Finanzamt wird es sich nicht lohnen. Ob du dich bei der Handwerkskammer anmelden musst bezweifle ich, ausser du bist Schneiderin, dann macht das Sinn. Aber die melden sich bei dir. Ich hatte mal ein kleines Kunsthandwerk angemeldet, ich brauchte es nicht. Von der Mehrwertsteuererhebung befreien würde ich mich nicht lassen, dann kannst du nämlich auch keine Vorsteuer abziehen. Wenn du ein Gewerbe hast hat es den Vorteil dass du bei Händlern einkaufen kannst die dir sonst nichts verkaufen (Großhandel nur an Wiederverkäufer/Gewerbetreibende). Einkommensteuer ist wie bei einem 400,- €-Job geregelt, das wird dich nicht ärgern denke ich. Ich wünsche dir viel Erfolg damit, so mancher hat so angefangen und dann doch ein gutes Geschäft gemacht. Herzliche Grüße, flamenca

Hallo,

Also ich musste mich bei der Handwerkskammer anmelden.

Die Anmeldung bei uns in der Gemeinde hat ca. 15 Euro gekostet ( einmalig) und dann kommt noch der jährliche Beitrag für die Handwerkskammer dazu das sind bei uns 123 Euro im Jahr. Je nach dem wie fit du mit der Steuer bist brauchst du einen Steuerberater, denn im ersten Jahr musste ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung jeden Monat abgeben. ( liegt aber vielleicht auch am Finanzamt) ;) Du kannst dafür aber auch deine Ausgaben vom Geschäft wieder von der Steuer absetzen, Maschine, Werkzeuge Stoffe usw....

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

P.S. Bei Dawanda.de kann man Selbstgemachtes super verkaufen ;)

Lg Melanie

Liebe sabina92,

unter € 17.500,00 Einnahmen im Jahr brauchst Du kein Gewerbe anzumelden - dies wäre sogar mit erhöhten Kosten (z.B. für IHK-Gebühr bzw. Gewerbemüll bei der Müllabfuhr) verbunden.

Du musst Dir einen Stempel machen lassen, dass Deine Rechnungen als Kleinunternehmerin keine separate Umsatzsteuer ausweisen und hast somit sogar einen Vorteil gegenüber den angemeldeten Gewerbetreibenden.

Steuerlich gesehen bringt die Nichtanmeldung auch keine Nachteile mit sich, da Du selbstverständlich von Deinen Eingängen sämtliche Ausgaben absetzen kannst - bis hin zu steuerlich gesehenen negativen gewerblichen Einkünften!

Also lass Dir nicht erzählen, Du müsstest Dich anmelden!

Deine asiawoman

Hallo, das ist ja Quatsch... Bei einem nur so kleinen Verdienst entfällt die IHK Gebühr vollkommen und auch die Umsatzsteuervorauszahlung. Das fällt erst ab einem Gewinn von ca 8000€ oder so an! Viel schlimmer ist das man sich als Internetversand an einen Vepackungsmaterialentsorger anschlißen muss, was circa 100€ im Jahr kostet. Es lohnt sich also nicht wirklich...