Gewerbe - Freistellen von der IHK?
Hi.
Ich habe nun nach meiner Gewerbeanmeldung einen Brief von der IHK bekommen. Ist das üblich? Muss man Angaben machen und Mitglied sein?
Wenn „ja“, dann eine ganz konkrete Frage.
Muss ich als frischer Gewerbebetreibender ohne bisherige Einnahmen etc. den Beitrag zahlen? Wenn ich mich freistellen lassen will, trifft Punkt 1 oder 2 besser auf mich zu? Siehe Foto.
2 Antworten
Die Mitgliedschaft ist Pflicht (oder Zwang).
Der Zwangs- äh, Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Umsatz.
Es gibt einen Freibetrag, allerdings weiß ich den nicht auswendig. Findest Du auf der Webseite Deiner örtlichen IHK.
Ja, musst Du ausfüllen. IHK ist Zwangsmitgliedschaft. Dein Gewinn wird automatisch jährlich vom Finanzamt an die IHK übermittelt.