Gewerbeanmeldung in Österreich - RSb-Brief?

1 Antwort

Haben Sie ein § 95-Gewerbe angemeldet, erhalten Sie den zur Ausübung des Gewerbes notwendigen Feststellungsbescheid per RSb-Brief.

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gewerbe/gewerbe_anmeldung/Seite.1300001.html


frostfeuer85 
Fragesteller
 08.10.2020, 13:45

Danke, diesen Passus hatten wir auch schon gefunden. Nur steht da eben hinterher noch, dass auch der negative Bescheid so daher kommen kann.

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alfredo153  08.10.2020, 13:48
@frostfeuer85

Es liegt in der Natur eines Bescheides, dass er positiv oder negativ ausfallen kann.

Dann gibt es wohl nur einen Weg, es herauszufinden...

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