Gewerbe anmelden IHK handwerkskammer?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du wirst ja sicher nur ein Gewerbe innerhalb des § 19 Umsatzsteuergesetz Kleinunternehmer anmelden - bei der geringen Summe.

Da fallen bei der IHK keine Mitgliedsbeiträge an, wenn der Gewinn im Jahr einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. (Ich glaube, das liegt irgendwo bei etwas über 5000 Euro). Die Anmeldung beim Ordnungsamt kostet (zumindest in NRW) 20 Euro ...

Für das Finanzamt braucht man dann nur eine einfache Einnahme-/Ausgabeaufstellung.

Was du da beschreibst, ist die Tätigkeit eines Textilgestalters. Als solcher musst du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Von den Beiträgen zur Handwerkskammer kannst du dich befreien lassen, wenn dein Gewinn im Jahr 5.200 € nicht übersteigt. Ob du dich auch von den Kosten der Eintragung (ca. 100 €) befreien lassen kannst, weiß ich nicht. Einfach mal bei deiner HWK anrufen.

Nein, keine weiteren Kosten. Und der IHK wird das nicht interessieren

Ich persönlich würde mich mit dem Finanzamt kurz schließen. Falls du das als künstlerische Tätigkeit anerkannt bekommst (das entscheidet dein Finanzamt) wär es dann eine freiberufliche Tätigkeit und du müsstest kein Gewerbe anmelden und auch keiner Kammer oder ähnliches beitreten. Nur einfache Buchführung.

Ist immer so eine Ermessens-Entscheidung des zuständigen Amtes bis wann es "künstlerische Tätigkeit" ist und ab wann ein Gewerbe. Versuchen würde ich es aber. Hat eigentlich nur Vorteile.

Geochelone  22.02.2022, 09:52

Für die Entscheidung, ob etwas als Gewerbe anzumelden ist oder nicht, ist nicht das Finanzamt, sondern das Gewerbeamt die zuständige Behörde.

0
05742  22.02.2022, 13:02
@Geochelone

Die Entscheidung ob eine freiberufliche Tätigkeit als solche anerkannt wird trifft (bei mir) das Finanzamt. Kann sein dass das je nach Bundesland unterschiedlich ist. Hier ist das definitiv eine Falsche Auskunft. Mit dem Gewerbeamt hatte ich nie etwas zu tun und war trotzdem freberuflich Selbstständig...

0
Geochelone  22.02.2022, 17:55
@05742

Die GewO gilt in ganz D. Und das Finanzamt ist für die Einstufung der Einkünfte in die verschiedenen Einkommensarten zuständig. Ob ein Gewerbe angemeldet werden muss oder nicht, ist aber Sache des Gewerbeamtes.

Wenn das Gewerbeamt die Sache anders sieht, gibt es - unabhängig von der Meinung des Finanzamtes - Bußgeldbescheid.

0