Gewerbeanmeldung ohne HWK

4 Antworten

Gib bei der Gewerbeanmeldung Videoproduktionen und Medienbearbeitung an. Dann geht die Meldung nicht an die Handwerkskammer, sondern an die IHK. Dort kostet die Mitgliedschaft erst bei einem größeren Umsatz Beitrag.

Die Fotoarbeiten fallen dann unter o.a. Tätigkeiten.

Wozu überhaupt ein Gewerbe anmelden? Melde Dich als Freiberufler an oder willst Du Angestellte beschäftigen?

iLLkiro 
Fragesteller
 20.07.2011, 17:59

aber als Freiberufler darf man wohl keine Auftragsarbeiten annehmen - ist zumindest mein Informationsstand.

CrazyDaisy  20.07.2011, 18:01
@iLLkiro

Da ist Dein Informationsstand aber sehr im Irrtum. Ein Freiberufler tut eigentlich nichts anderes als Aufträge annehmen... ;-)

Was auch sonst, auch Freiberufler müssen essen, wohnen, Kleidung kaufen...

iLLkiro 
Fragesteller
 20.07.2011, 18:12
@CrazyDaisy

Gilt die freiberufliche Regelung nicht nur für Tätigkeiten bei denen der künstlerische Aspekt überwiegt ? Wäre ich als Freiberufler wirklich von der HWK erlöst ? Steuern aus der freiberuflichen Tätigkeit werden dann praktisch über die ganz normale Einkommenssteuer abgerechnet mit Hilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder ?

CrazyDaisy  20.07.2011, 18:17
@iLLkiro

http://www.foerderland.de/2080.0.html

Es gibt auch freiberufliche Piloten. Ja, normale Einkommenssteuererklärung Anlage GSE, als Mediengestalter solltest Du Dich übrigens in der KSK anmelden. Mit der HWK hast Du als Freiberufler nichts am Hut.

iLLkiro 
Fragesteller
 20.07.2011, 18:22
@CrazyDaisy

Danke für den Link. Also wenn ich fotografiere, Fotos bearbeite, Videos drehe und schneide, Songwriting für andere mache, Musik produziere etc. dann kann ich mich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden und dann zukünftig auch meine Ausgaben (wie z.B. Digitale Spiegelreflex, Synthesizer oder Fotoobjektive) absetzen ?

Geochelone  22.07.2011, 07:01
@CrazyDaisy

Freiberufliche Piloten ? Völliger Quatsch ! Es ist echt crazy, was du hier schreibst !

Geochelone  20.07.2011, 19:37

Was hat denn die Anzahl der Mitarbeiter mit dem Status eines Freiberuflers zu tun ? Absolut NIX ! Denn sonst dürfte kein Rechtsanwalt oder Architekt eine Sekretärin haben....

Die Einstufung zw. Gewerbe und Freier Beruf ist kein Wunschkonzert. Mehrere der beschriebenen Tätigkeiten sind eindeutig Gewerbe und daher hat der Fragende ein Gewerbe anzumelden.

Dann kommst in die Handelskammer, ist derselbe Mist

iLLkiro 
Fragesteller
 20.07.2011, 18:01

ein anderen Vorschlag wie man die HWK umgehen kann ?