Wer haftet jetzt (Gesetz)?
Wer haftet jetzt (Gesetz)
Hallo an alle, es wurde eine Nachforschung gestartet, da ich das Paket nicht bekommen habe! Es steht zwar übergeben an mich, aber die Unterschrift ist nicht meine. Und bekommen habe ich es auch nicht? Hier ist also Urkundenfälschung und Betrug am Start, kennt sich jemand aus mit der Gesetzeslage? Kann ich dennoch mein Geld fordern, da ich ja die Ware nicht bekommen habe?
Viele Grüße.
1 Antwort
Vom Verkäufer kannst du nichts fordern, der ist da raus. Du könntest höchstens über den zivilrechtlichen Weg gegen das Versandunternehmen vorgehen : Wird realistisch rein gar nichts bringen leider. Strafrechtlich wegen der falschen Unterschrift auch nicht (also kannst du schon anzeigen, aber da wird auch nichts rauskommen und dein Geld hättest du deswegen ja auch nicht wieder)
Du solltest Paragraphen dazu auch lesen und verstehen. Wäre so eine Empfehlung von mir
ich spreche aus ergahrung ich habe 6 mal paket nicht bekommen obwohl stand zugestellt habe immer wieder geld bekoomen
solange ich paket nicht erhalten habe ist kaufvertrag nicht erfpllt also bitte
Paket falsch zugestellt oder nicht auffindbar: der Verkäufer haftet. Wenn Sie bei einem deutschen bzw. europäischen Händler bestellt haben, so haftet dieser für falsch zugestellte oder nicht auffindbare Ware. Für deutsche Verkäufer greift hier §475 Abs