Wer haftet für den verlust DHL?

3 Antworten

Wenn es ein Paket war, dann kann man die Sendungsverfolgung anschauen. Und Pakete sind versichert. Also erkundige Dich mal bei der Post.

Deshalb die Frage: Wie wurde es verschickt? Paket? Päckchen? Brief?

Warenschulden sind Holschulden. Die Ware hast Du beim Verkäufer abzuholen! Der Erfüllungsort ist bei sowas glaube ich beim Verkäufer. Deshalb sollten Waren grundsätzlich mit einem Paket und nicht mit einem Päckchen oder einem Brief verschickt werden.

Wenn also der Verkäufer nachweisen kann, das er das Paket/Päckchen/Brief abgeschickt hat, dann ist der Verkäufer meines Wissens raus aus der Geschichte!

https://www.bwl-lexikon.de/wiki/holschuld/

Wenn das ein Paket war so ist das versichert. Ein Päckchen geht auf dein Risiko.

Wenn es ein versichertes Paket war, dann muss der Absender nachforschen, bekommt Entschädigung und kann dir dann den Kaufpreis erstatten.

War es nur ein Päckchen, dann liegt das Verlustrisiko bei dir.

Eine Einlieferubgsquittung gibt es nur für Pakete, nie für Päckchen, die anonym wie Briefe durch laufen und oft verschwinden.

Zeigte sie dir einen Einlieferubgsschein für ein Päckchen, dann war es eine Fälschung.

Wer einfach Geld überweist an Privat und dann glaubt, dass irgendeine "Quittung" echt sei, der hat mit den Text- und Bildbearbeitungsmöglichkeiten am PC offenbar erstmalig Bekanntschaft gemacht.

Vermutlich war es - wieder mal - Betrug und du bist eines der leichtgläubigen Opfer einer "Dame", die wahrscheinlich ein Mann ist. 200 EUR sind dein Lehrgeld. Andere zahlten mehr.