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Antwort
Wenn es ein Paket war, dann kann man die Sendungsverfolgung anschauen. Und Pakete sind versichert. Also erkundige Dich mal bei der Post.
Deshalb die Frage: Wie wurde es verschickt? Paket? Päckchen? Brief?
Warenschulden sind Holschulden. Die Ware hast Du beim Verkäufer abzuholen! Der Erfüllungsort ist bei sowas glaube ich beim Verkäufer. Deshalb sollten Waren grundsätzlich mit einem Paket und nicht mit einem Päckchen oder einem Brief verschickt werden.
Wenn also der Verkäufer nachweisen kann, das er das Paket/Päckchen/Brief abgeschickt hat, dann ist der Verkäufer meines Wissens raus aus der Geschichte!
https://www.bwl-lexikon.de/wiki/holschuld/