Wer durfte einen Ritterschlag ausüben?

3 Antworten

Die sogenannte Nobilitierung, also die Erhebung in den Adelsstand bzw. die Beförderung zu einem höheren Adelstitel, war stets das Privileg souveräner Monarchen, also in der Regel Königen und Kaisern.

Im heiligen römischen Reich durfte zunächst nur der Kaiser nobilitieren. Im Laufe der Zeit wurde dieses Recht aber auch auf die regierenden Fürsten innerhalb des Reiches übertragen, die meistens Großherzöge waren.

Ein Lehnsherr, also der Kaiser, König, Herzog usw. Vasallen bzw. Ritter konnten nicht andere zu Rittern machen.