Wer darf Personen aus Aufzügen befreien?
Hallo, wer darf Leute, die im Fahrstuhl stecken bleiben, befreien? Zum Beispiel in Aufzügen in Pflegeheimen. Darf das nur jemand von der Zentrale oder auch der jeweilige Hausmeister des Gebäudes und wenn ja, muss dieser dafür eine Schulung haben? Wenn eine Privatperson gerade Zugang zum Anlagenraum hätte, dürfte die dann auch eine Befreiung vornehmen?
4 Antworten
Hallo Bastian 462
Es Dürfen nur Eingewiesene Personen zb Betreiber,Hausmeister die eine Aufzugswärterschulung bekommen haben ! Tätig werden !
Die dürfen aber nur an den Anlagen Tätig werden wo sie Eingewiesen worden sind.
Aufzugsfirmen bez Aufzugstechnikern / Montere !
Feuerwehr ist ja im Grunde keine Eingewiesene Personen ! Aber da die Grundsätzlich mit Menschen Retten zu tun haben Dürfen sie es ! Dabei Verfolgen die ihren eigenen Weg ! ( da geht Mensch vor Material! mit z.b Folge das eine Reberatur erforderlich sein kann !)
Angaben ohne Gewähr! ( An allen Aufzugtechnikern falls ich was Vergessen habe korrigiert mich!)
Mit Freundlichen Grüßen von Marlene
Aufzugstechnisch Interessierte Nutzerin!
Früher brauchte es dazu meines Wissens nach einen Aufzugswärter mit Sachkundenachweis, heute eine regelmäßige besondere Unterweisung.
Man muss da ja schon einigermaßen Wissen, was man tut.
Es kann ja auch einiges Schiefgehen...
Bei den meisten Aufzügen kannst du einfach mit bisschen Kraft die Tür aufdrücken.
Da kannst du einfach selbst helfen, braucht keinen Techniker.
... bis jetzt hats immer funktioniert. Und ich bin in 3 Aufzügen stecken geblieben.
Ich habe über 40 Jahre die Teile repariert, glaube mir das ich weiß wovon ich schreibe und was du alles hemdsärmelig zerstören würdest um auf eine Betonwand zu blicken.
ich weiß auch was mir passiert ist.
Vielleicht reiner Zufall und ich hatte bei meinen Aufzügen immer Glück.
Aber Zerstören tut man da nix.
Die Tür gibt einfach nach, nachdem da Techniker da war, und kurz irgendwas gemacht hat, hat wieder alles funktioniert.
Ich nehme an da kommt es halt ganz drauf an wo der Defekt beim Aufzug vorliegt.
Es gab im letzten Jahrtausend ein paar wenige Kabinentüren mit Paniköffnung und/oder Federspannung, die konnte man mit Kraft aufdrücken. Jedoch ist dann immer noch keine Schachttüre da und diese ist auch wenn man sie sieht verriegelt und von der Kabinenseite nicht oder nur mit Detailwissen zu entriegeln.
Neuere Antriebe arbeiten praktisch alle mit Dauerbestromung und sind ohne "Zerstörung" nicht aufzudrücken. Neue Anlagen haben alle! eine Türrsperre und sind auch mit großer Gewalt nicht zu öffnen.
Deine Antwort ist damit bei deutlich über 95% aller Aufzüge und in mehr als 80% aller Störungspositionen der Aufzugsanlage sinnlos und im Gegenteil nur gefährlich für die eingeschlossene Person.
Weiterhin sind seit wenigen Jahren alle! Aufzugsanlagen in Deutschland mit einer ständig besetzten Notrufleitstelle verbunden um im Störungsfall die Personenbefreiung einzuleiten.
Jeder, der mit dem Aufzugsystem vertraut ist und damit die nötige Handhabe über den Aufzug hat. In den meisten Fällen hat dies der Haustechniker/Hausmeister.
Das geht in keinem Fall, nur im Film!