Wenn man einmal widerholt hat muss man raus von schule?

1 Antwort

Lies Dir mal den § 59 des Brandenburger Schulgesetzes durch, speziell den Punkt (3). Dort wird das Gymnasium erwähnt, aber nicht die Realschule. Dort steht, dass man die Schule verlassen muss, wenn man zwei Mal die 7. Klassenstufe wiederholen muss. Und wenn die Regelschulzeit in Brandenburg 10 Jahre ist, kann man Dich nicht vorher rausschmeißen.

Im Gymnasium wäre das noch nachvollziehbar, weil Du bei zweimaligem Wiederholen zwar das Gymnasium verlassen müsstest, aber nicht die Schule grundsätzlich.

https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=186452,60

Gruß Matti