Wenn man ein Baugrundstück kaufen möchte, muss man es selbst vermessen lassen oder muss der verkäufer vermessen lassen?

7 Antworten

Hallo, der Kauf einer erst noch zu vermessenden Teilfläche eines Grundstückes ist ein häufig vorkommender und durchaus üblicher Vorgang; in dem Kaufvertrag ist dabei die zu erwerbende Teilfläche dem Grunde nach hinsichtlich Größe und Lage in der Flurkarte gekennzeichnet;

die Vermessung kann nur der Eigentümer in Auftrag geben, nicht der Käufer; der Käufer kann aber zur Abmarkung geladen werden durch das Vermessungsamt;

grundsätzlich gehören die Vermessungskosten zu den Kosten der Übergabe;

allerdings kann natürlich im Kaufvertrag vereinbart werden, dass der Käufer diese Kosten übernimmt;

Neues Baugebiet, alle bauen, blos wo zieht man seinen Zaun? In dem Fall ist man bereits Eigentümer und steht mit x qm im Grundbuch. Dann sucht man sich einen Vermesser, der die Fläche einmißt. Oder man läßt Grenzsteine setzen, was wegen der Grundgebühr teuer wird. Der Grenzstein alleine kostet blos 13€ netto. Oder man wartet ab, wo die Nachbarn ihren Zaun ziehen und vertraut darauf, daß es so richtig ist.

Das kommt darauf an, was genau vereinbart wurde ... automatisch geht da nichts.

Idr sind die vermessen und ist auf der Gemeinde\Stadtverwaltung zu erfragen... ist am kasteramt hinterlegt

Wer den Auftrag gibt ist im Prinzip egal. Die Frage ist, wer die Kosten tragen soll. Üblicherweise ist dies der Käufer. Baugrundstücke sind aber meist schon vermessen.