Wenn ich aus spaß vom Kontrolleur wegrenne obwohl ich ein Ticket habe, darf er mich dann rausschmeißen??

6 Antworten

ja, das darf er

du kannst dann aber den preis für das von dir nicht zu nutzende ticket zurückfordern


xyz911  20.04.2020, 11:56

Einen Anspruch auf Erstattung hat man nicht

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Geldistdoof  20.04.2020, 12:01
@xyz911

doch, wenn der grundlos von seinem hausrecht gebrauch macht, hat er dir deine kosten, die du im vertrauen auf die ermöglichung deiner leistung hattest, zu ersetzen

es könnte sogar schadensersatz fließen

wäre jetzt strittig, ob sein wegrennen ein ausreichendes fehlverhalten wäre, um die ausübung des hausrechtes zu begründen

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xyz911  20.04.2020, 12:03
@Geldistdoof

Ist nicht grundlos. In der Regel ist die Flucht vor einer Fahrkartenkontrolle ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen, der durch Ausschluss von der Fahrt sanktioniert werden kann.

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tinalisatina  20.04.2020, 15:07
@xyz911
In der Regel ist die Flucht vor einer Fahrkartenkontrolle ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen,

Das will ich sehen. Wo steht das?

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xyz911  20.04.2020, 16:47
@tinalisatina

Gerne. Hier ein Beispiel aus den Beförderungsbedingungen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) §6 Abs. 4-5:

(4) Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und ihn dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen. [...]
(5) Kommt der Fahrgast seiner Pflicht nach den Absätzen (2) bis (4) trotz Aufforderung nicht nach, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes [...] bleibt unberührt.
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tinalisatina  20.04.2020, 18:24
@xyz911

Komisch. Ich hab jetzt hier nichts von Wegrennen gelesen. Vielleicht erging die Aufforderung ja noch gar nicht. Aber wenn er zum Ende des Zuges gerannt ist und dann dem Kontrolleur dort sein Ticket zeigt ... Dann ist er weggerannt, ist aber der Aufforderung nach  §6 Abs. 5 nachgekommen. Ok, spekulativ.

Auf jeden Fall decken die §§ nicht Deine Aussage: In der Regel ist die Flucht vor einer Fahrkartenkontrolle ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen,

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Oponn  20.04.2020, 11:59

Er hat es doch genutzt.

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Ja darf er. Er übt das Hausrecht für das Verkehrsunternehmen aus.

Ja, das ist rechtlich okay.

Wer gegen die Beförderungsbedingungen verstößt, kann ohne Anspruch auf Erstattung von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Das Behindern einer Fahrkartenkontrolle (oder sonstiger Prozesse des Betriebsablaufs) ist dort in der Regel als Verstoß aufgeführt und gibt dem Personal somit die Möglichkeit, dich beim nächsten Halt rauszuwerfen.

Hoffentlich reagiert er entsprechend. Auf solche "Spassvögel" können die Kontrolleure wahrlich verzichten.