Darf Das der zugticket Kontrolleur?

6 Antworten

Wenn man beim Schaffner ein Ticket kaufen kann, muss man auf den Schaffner "zugehen" und ein Ticket kaufen und nicht zufällig dann, wenn man bemerkt, dass man kein (gültiges) Ticket (mehr) hat.

LG JPROBERLIN

(Ja, die Frage ist über ein Jahr alt, aber vielleicht liest das ja noch jemand, z.B. du...;-)

Woher ich das weiß:Hobby
§ 265a Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

___________

Indem du beim Betreten des Zuges nicht direkt zum Schaffner gehst um bei ihm sogleich einen Fahrschein zu kaufen, sondern es darauf ankommen lässt dass er einen abgelaufenen Fahrschein kontrolliert, kann dir eine Täuschung über Tatsachen vorgeworfen werden. Du fährst also schwarz..

Strafrechtlich kann ich dazu wenig sagen, dem Paragrahen zufolge dürfte es bei euch strafbar sein (in Österreich schaut das anders aus) - Zivilrechtlich hat die Bahngesellschaft jedenfalls Anspruch auf ein Fahrtentgelt, bzw. eine Entschädigung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Rechtswissenschaften

Welcher Zug?

Welche Uhrzeit?

Dein Alter?

Er hat seine Dienstvorschrift zum Umgang mit Schwarzfahrern wie Dir korrekt befolgt. Beschwer Dich nicht, sondern fahre künftig nicht mehr "aus Versehen" schwarz!