Wenn ein Kellner essen oder Getränke fallen lässt, muss er diese dann bezahlen?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Nein 95%
Ja 5%

11 Antworten

Nein

Wenn ein Arbeitnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, kann er in Deutschland nicht in die Haftung genommen werden. Dies unterfällt dem unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers.

Bei "mittlerer Fahrlässigkeit" haftet er anteilshalber.

Für Kassendifferenzen können Arbeitgeber jedoch ein über den Lohn hinausgehendes Mankogeld zahlen. Aus diesem wären dann Kassendifferenzen zu erstatten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Nein

Schau mal in diesen Artikel des DGB rein. Die Antwort wäre eigentlich tatsächlich Jein -mit einer großen Tendenz zu nein-. Es wäre jetzt zu viel das in einzelnen Schritten aufzudröseln.

Stichworte hierzu:

Arbeitnehmerhaftung, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Schadensersatzpflicht, nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber sondern auch den Kollegen, oder "nur" Mitverschulden.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/arbeitnehmerhaftung-wer-zahlt-wenns-scheppert/

Nein

Zählt zu den gefahrgeneigten Tätigkeiten, selbst bei leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung (nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).

Das ist das unternehmerische Risiko des Inhabers. Er ist auch für die Verkehrssicherheit verantwortlich, wenn z.B. der Kellner auf eine Pfütze ausrutscht.

Nein

Auch andere Schäden die passieren nicht. Zumindest wenn sie oder er nicht grobfahrlässig oder gar gegen klare Anweisungen handeln. Fahrbussen müssen sie selber übernehmen.