Wenn der TÜV z. B. im August abläuft und man erst im Dezember TÜV machen lässt. Wären es dann 4 Monate überzogen oder zählt der Ablaufsmonat nicht daz?

2 Antworten

Im August, also spätestens am 31.08., hättest du den TÜV machen müssen.

Machst du ihn erst im September, hast du ihn überzogen.

Machst du ihn erst im Oktober, hast du mehr als einen Monat überzogen.

Machst du ihn erst im November, hast du mehr als zwei Monate überzogen (ab hier riskierst du ein Bußgeld, und ab hier wird die Prüfung etwas teurer, weil umfangreicher).

Der nächste Ablauf gilt vom vorherigen Ablauf. Du kriegst die vier Monate nicht drauf - nächster Termin: August in zwei Jahren.


sebastianla  15.06.2020, 19:38

Das stimmt weder (wenn ich den TÜV im Dezember mache, dann gilt er bis Dezember in 2 Jahren), noch beantwortet es die Frage des Fragestellers.

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shagdalbran  15.06.2020, 19:41
@sebastianla

Viel Spaß bei der nächsten Kontrolle - ich hatte das schon, daher habe ich Erfahrung.

Sonst könnte man ja den Prüfzyklus mal immer um den nicht sanktionierten Überziehungszeitraum verlängern. Aber sei's drum - Entscheidung des Fragestellers. Bis denne

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