1 Antwort

Hallo Meaglon,

vielen Dank für die Frage zum Strafmaß bei sexuellem Kindesmissbrauchs.

Im deutschen Sexualstrafrecht ist das Recht der individuellen sexuellen Selbstbestimmung geregelt. Der Abschnitt im StGB (Strafgesetzbuch) trägt deshalb auch den Titel „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Im Zusammenhang mit dem Sexualstrafrecht wird  auch der Begriff des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen definiert und entsprechende Strafmaße festgelegt.  Diese richten sich nach den jeweiligen Umständen und der Schwere der Taten und umfassen sowohl Geldstrafen als auch langjährige Freiheitsstrafen. Wenn Sie an diesem Thema  interessiert sind, empfehle ich Ihnen folgende Webseite mit vielen wertvollen Informationen:

https://www.anwalt.org/sexueller-missbrauch/#Welche_Straftatbestaende_kennt_das_StGB

Angesichts der lebenslangen Folgen, die Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend zu tragen haben, wurden immer wieder  Forderungen nach höheren Strafen laut. Dementsprechend hat die Bundesregierung den von der Bundesministerin  der Justiz und für den Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Ziel des Gesetzes-Entwurfes ist der bessere Schutz von Kindern und Jugendlichen durch schärfere Strafen, effektive Strafverfolgung, Verbesserung bei der Prävention und Verankerung von Qualifikationsanforderungen in der Justiz. Zudem soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder - ohne Wenn und Aber - ein Verbrechen sein.

Die Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfes finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/102120_GE_Bekaemmpfung_Sex_Missbrauch.html

Wir hoffen, wir konnten etwas hilfreich sein.

Viele Grüße vom N.I.N.A.-Team!