Themenspecial 11. November 2020
Missbrauchsprävention
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Rechtsmittel zu geringe Strafen? Wie wird Internet überwacht?

1 Antwort

Hallo kleu195,

vielen Dank für die Frage zu den Strafen und der Sicherheit im Netz.

Angesichts der lebenslangen Folgen, die Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend zu tragen haben, kann ich Ihre Frage nach angemessenen Strafen für die Täter und TäterInnen sehr gut verstehen. Und angesichts der vielen aktuellen Fälle dieses und letzten Jahres wurde die Forderung nach höheren Strafen sehr laut.

Dementsprechend hat die Bundesregierung den von der Bundesministerin  der Justiz und für den Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist der bessere Schutz von Kindern und Jugendlichen durch schärfere Strafen, effektive Strafverfolgung, Verbesserung bei der Prävention und Verankerung von Qualifikationsanforderungen in der Justiz. Zudem soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder - ohne Wenn und Aber - ein Verbrechen sein.

Die Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfes finden Sie unter folgendem Link:

www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/102120_GE_Bekaemmpfung_Sex_Missbrauch.html.                           

Was das Thema Cybergrooming angeht freuen wir uns über die veränderte Gesetzeslage seit diesem Jahr. Täter und Täterinnen können nun effektiver verfolgt werden, wenn sie mit dem Ziel im Netz unterwegs sind, sexuellen Missbrauch oder die Herstellung von sogenannter „Kinderpornografie“ (wir sprechen eher von Missbrauchsabbildungen) anzubahnen. Das Gesetz hierzu trat am 13. März 2020 in Kraft. Künftig ist damit auch strafbar, wenn die Täter nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren - tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt haben.

Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/schutz-vor-cybergrooming-1640572

Viele Grüße und alles Gute vom N.I.N.A.-Team!