Angenommen, ein anderer Verkehrsteilnehmer verhält sich verkehrswidrig oder macht eine beleidigende Geste und man würde das auf einem Foto festhalten (z.B. per Handykamera), wäre so ein Foto überhaupt vor Gericht verwertbar?
Denn einerseits besagt so ein Foto alleine nicht viel, da kein Zusammenhang herleitbar ist und außerdem ist es meines Wissens auch gar nicht erlaubt, fremde Personen ohne deren Einwilligung einfach so zu fotografieren, da das Recht am eigenen Bild immer bei der abgelichteten Person liegt.
Das heißt, fotografieren darf man fremde Personen zwar schon, weil es sich z.B. bei Fotos an belebten Orten oft gar nicht vermeiden lässt, aber es ist unzulässig, diese Fotos in irgendeiner Art und Weise zum Nachteil der abgelichteten Personen zu verwerten.
Somit denke ich, kann man solche Aufnahmen doch eigentlich vergessen, zumal ja nicht einmal bei Autokameras die Filme als Beweis der Schuldfrage bei einem Unfall verwertbar sind, wie ich mal gelesen habe.
Stimmt das so oder nicht?
Beispiel?