Welches Einschreiben für Verkäuferschutz auf PayPal?

4 Antworten

Eigentlich solltest die Versandart nehmen die du in eBay angeboten hast. Das ist die die mit dem Käufer abgemacht ist (=Teil vom Kaufvertrag).

Hast da nur Standardbrief gewählt, kannst natürlich ne bessere Versandart wählen (=der Käufer darf keinen Nachteil haben).

Wenn du nur das Minimum einhalten willst (die rechtliche Geschichte) dann Einschreiben Einwurf. Dazu glaubwürdige Zeugen und ne gute Doku.

Wenn du über das rechtlich Minimum dich absichern willst, dann Einschreiben Wert. https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/kuendigung-abo-themen/verkaeufe-verschicken.html

Jedoch möchte ich, dass ich, falls es zum Streitfall mit dem Käufer auf PayPal kommt, der Gewinner sein.

Die Bezahlart ist bei der neuen eBay-Zahlungsabwicklung völlig irrelevant, da der Käufer immer Käuferschutz hat und es keinen Verkäuferschutz gibt.

Hier mal für Dich die Langversion:

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer

Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

  • Die Gebühren betragen jetzt 11% auf den Gesamtbetrag (Artikelpreis + Versandkosten) plus 5 Cent pro Transaktion unter 10 Euro, bzw. 35 Cent pro Transaktion über 10 Euro.
  • Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
  • eBay kassiert immer das Geld und leitet es nach Gebührenabzug immer auf Dein Girokonto weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss.
  • Du wirst nie wieder Zahlungen auf Dein PayPal-Konto erhalten.
  • Du musst verschicken, sobald eBay Dir das mitteilt; Du darfst nicht warten, bis das Geld auf Deinem Konto ist.
  • Der Käufer hat immer (!) 180 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt.
  • Du darfst nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hast Du keinerlei Verkäuferschutz.
  • Im Falle eines gegen Dich entschiedenen Streitfalls zahlst Du eine Streitfallgebühr in Höhe von 19,04 €.
  • Und es gibt kein Zurück, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.

Darauf stellt eBay dieses Jahr alle Verkäufer um; und wer nicht mitmacht, der kann dann nichts mehr einstellen.

Und die meisten - Du ja leider auch - klicken das auch noch brav als gelesen an und haben in Wirklichkeit nicht den blassesten Schimmer von dem, auf was sie sich da eingelassen haben.

Ach ja:
Laut Deinen Fragen bist Du minderjährig, und das könnte noch zu einem richtigen Problem für Dich werden...

Also ich würde da die Variante 'Rückschein' nehmen, auch wenn es teuerer ist weil der Empfänger sich bei Erhalt ausweisen muss. Was ich dir noch empfehlen würde: Pack die Karte in Anwesenheit eines Zeugen ein und verschliess den Brief auch in Anwesenheit von einem Zeugen und dokumentier das auch, kleines Video von dem Vorgang drehen z.B.. so kann der Empfänger nicht behaupten es sei nur ein Stück Pappe im Brief gewesen.

Yetanotherpage  17.10.2021, 08:08

Rein rechtlich muss er, als Privatverkäufer, nachweisen können gewünschte Ware an korrekte Adresse versandt zu haben. Danach geht das Risiko auf den Käufer über.
Ob und wie es ankommt ist irrelevant, sofern der Absender für eine ausreichend gute Verpackung sorgte (man von außen nicht weiß was drin ist).

Alles andere darüber hinaus sind Abmachungen zwischen Käufer und Verkäufer.

Ein Einschreiben Einwurf mit Doku und glaubwürdigen Zeugen wäre also schon ausreichend.
Alles darüber hinaus ist rechtlich unnötig, sofern nicht mit dem Käufer abgemacht (z.B. extra Versicherung weil der Warenwert über dem Versicherungswert liegt).

Bei Einschreiben die eine Aktion vom Käufer benötigen muss man bedenken, dass wenn er nicht da ist, das Einschreiben auch nicht ausgeliefert wird.
Es kommt dann auf die Post und der Kunde wird gebeten zur Post zu kommen um es abzuholen. Kann er nicht (weil Öffnungszeiten scheiße, Lage scheiße), oder will er nicht, dann geht das Teil zurück an den Absender und man kann das ganze Programm nochmal von vorne anfangen.

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Gemini7668  17.10.2021, 08:18
@Yetanotherpage

es gibt ja mittlerweile kaum noch Postämter, die Postshops sind ja zum größten Teil in i-welchen Geschäften/Supermärkten untergebracht. also da ist man nicht mehr so angebunden wie früher mit den 'Arbeiterfeindlichen' Öffnungszeiten der Postämter. Warum liest man immer häufiger von Fällen bei denen Verkäufer abgezogen wurden weil angeblich die Ware nicht im Brief/Paket war und der Käuferschutz den Käufern recht gab? Geld weg, Ware weg. Mittlerweile muss man sich da in alle Richtungen versuchen anzusichern.

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Yetanotherpage  17.10.2021, 08:22
@Gemini7668

Bei mir gibt es nur 1 Postamt und das wars. Und ich kotz immer ab wenn ich dahin muss, es ist ein Umweg und die Öffnungszeiten kollidieren mit meinen Arbeitszeiten. Also bleibt nur der Samstag. Bis Mittag.

In meinem Artbeitsort gibt es eine Poststelle in nem Supermarkt und ein in nem Schreibwarenladen... wo es dann endet kann ich so nicht bestimmen. Mit Pech beim Schreibwarenladen der neben bescheidenen Öffnungszeiten auch noch ne Mittagspause hat die genau wie meine ist. Der Supermarkt wäre besser. Aber da musste ich bisher noch nicht hin.

Ob die Ware im Brief ist oder nicht, hat nichts mit der Art des Einschreibens zu tun.

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Gemini7668  17.10.2021, 08:37
@Yetanotherpage

das ist natürlich dann blöd bei dir. hier bei uns, Kleinstadt (13k) gibts mittlerweile 6 Poststellen in Geschäften und 2 Packstationen und einige Shops von anderen Paketdienstleistern in Geschäften.

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Gemini7668  17.10.2021, 08:44
@Yetanotherpage

Das fragen wir uns auch. Hier ist auch im Umland ein größeres Einzugsgebiet denke ich mal.

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dann nimm einen Wertbrief - der ist sogar versichert - und per Trackingnummer nachverfolgbar.

das schreibt sogar selbst PayPal vor

hast du doch selbst als Gelesen angeklickt, nennt sich AGB