Einschreiben Einwurf Postlagernd?
Kann man Einschreiben Einwurf mit postlagernd verschicken an eine Filiale? Auch mit Kennwort?
2 Antworten
Wirklich gute Frage. Die Postrichtlinien geben darauf keine Antwort. Oder besser, sie geben für alle Einschreiben die gleiche Antwort:
EINSCHREIBEN mit dem Vermerk „Postlagernd“ liegen 14 Werktage in der Filiale der Deutschen Post zur Abholung bereit. Solche EINSCHREIBEN können nur vom Empfänger selbst oder einem Empfangsbevollmächtigten mit besonderer Befugnis abgeholt werden.
Soweit, so gut. Nur rechtlich ist das so eine Sache, weil das Einschreiben mit der Hinterlegung bei der Post nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Während also ein „normales“ Einwurfeinschreiben als zugestellt gilt (egal, ob es der Empfänger aus dem Kasten holt oder nicht), könnte das bei „postlagernd“ ein Problem sein.
Wenn es aber nicht um den rechtlichen Zugang geht, sondern einfach darum, dass nichts beim Empfänger zu Hause ankommen soll, dann kann man das so machen.
Nein, man braucht einen Namen. Das kann nur mit Ausweis oder Vollmacht abgeholt werden.
Hi,
Einschreiben kann man postlagernd empfangen, und nein, (logischerweise) kein Kennwort möglich; der echte Name muss drauf stehen.
Das steht aber auch auf der Webseite der Post zum Thema postlagernd.
Was ist denn an...
und nein, (logischerweise) kein Kennwort möglich; der echte Name muss drauf stehen.
...nicht zu verstehen?
NEIN, der ECHTE Name wie auf dem Ausweis muss auf dem Brief stehen.
Dann geht die Sendung als unzustellbar, bzw "Nicht AGB konform" zurück, denn der Name (Kennwort) auf der Sendung kann nicht mit dem Ausweis, welcher bei der Abholung vorgezeigt werden muss, abgeglichen werden.
Aber geht das mit dem Kennwort?