Welchen von beiden Hadithen stimmt in welchem fall?

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Wa Aleikum Assalam,

Beide Hadithe sind authentisch. Sünden öffentlich machen ist eine Fitna für die Öffentlichkeit, weil es die Menschen das übertreten der Gesetze Allahs lehrt, deshalb werden öffentliche Sünden auch öffentliche bestraft, während man bei einer Sünde die nicht öffentlich begangen wird und die man bereut hofft, dass Allah sie bedeckt.

Deshalb heißt es auch in einem anderen Hadith:

Abû Huraira berichtete: "Der Gesandte Allâhs sagte (Allahs Segen und Heil auf ihm): "Jedem Mitglied meiner Gemeinschaft wird vergeben, außer denen, die ihre Sünden preis geben. Ein Beispiel dafür ist das eines Mannes, der nachts eine Sünde begeht, die Allâh daraufhin vergibt, doch geht er am nächsten Morgen hinaus und verkündet (zu den Leuten): "Ich beging letzte Nacht die und die Sünde ." – wo es doch Allâh verborgen hielt! Nachts verbarg Allâh die Sünde, doch am Morgen zerriss er den Vorhang, mit dem ihn Allâh umhüllte." (Al-Buchâri und Muslim)

Ebenso geht es im zweiten Hadith darum die Fehler seiner Brüder ebenfalls zu Bedecken und ihn nicht bloß zu stellen. Dies betrifft aber Fehler, die keinen anderen schädigen oder ihre Rechte verletzen und auch nicht unter Hadd Strafen stehen.

Stattdessen ist ed besser ihn privat zur Umkehr und Reue zu raten. Die Verbreitung solcher Informationen könnte als eine Form von übler Nachrede angesehen werden, die im Islam verurteilt wird, denn der Gesandte Allahs sallalahu alahyi wa salam sagte:

"Wisst ihr, was Ghibah (üble Nachrede) ist?" fragte der Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm. Die Gefährten antworteten: "Allah und Sein Gesandter wissen es am besten." Daraufhin sagte er: "Es ist, wenn du über deinen Bruder etwas sagst, das ihm missfallen würde." Auf die Frage, was wäre, wenn das Gesagte über den Bruder wahr ist, antwortete der Prophet: "Wenn es wahr ist, dann hast du üble Nachrede über ihn betrieben; und wenn es nicht wahr ist, dann hast du ihn verleumdet."

Wa Allahu alem