Welchem Gesetz nach darf der Ausbilder von seinen Azubis verlangen, dass sie wöchentlich ihr Berichtsheft schreiben?

8 Antworten

Es steht im Berufsbildungsgesetz geschrieben. Siehe §14. Dort kannst du es nachlesen.

Mit Unterschrift des Ausbildungsvertrages hast du dich dazu verpflichtet, deinen Pflichten als Azubi nachzukommen und dazu gehört nun Mal auch das wöchentliche Berichtsheft. Dieses ist absolut erforderlich, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden.

Gruß

Vielleicht solltest Du Dich einmal mit dem BBiG befassen, denn Du hast als Auszubildende/r nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Und die Pflicht zum Führen eines Berichtsheftes kannst Du im § 14 ( 2 ) BBiG nachlesen :

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

(2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen.

Und wenn Du Deinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommst so stellt dies ( nach Abmahnung ) einen Grund zur Kündigung dar.

Wenn es in deinem Vertrag steht, dann darf er das meines Wissens nach.

Nach dem Vertrag den du unterschrieben hast, der Ausbildungsverordnung für deinen Beruf und dem BBiG.

Es gehört absolut zu deinen Pflichten den Wochen bzw Monatsbericht zu führen.

Ohne berichtsheft wirst du nicht geprüft, der prüfungsausschuss kann dich ein halbes Jahr warten lassen.

Wenn du deinem wochenbericht nicht vor legst kannst du im Extremfall sogar gekündigt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen