Welche Zeitform wäre der Ausdruck "zu entrichtende"?

6 Antworten

Von Experte RobertLiebling bestätigt
Der zu entrichtende Kaufpreis von 800 € wird mit Vertragsschluss/mit Übereignung/3 Monate nach Datum Vertragsschluss/mit Eheschließung der Tochter des Verkäufers fällig.

Ist alles möglich.

Die Formulierung zeigt einfach an, dass eine bestimmte Summe o.ä. zu entrichten ist. Wann genau geht daraus nicht zwingend hervor.

Übrigens: Fälligkeit wenn nichts näheres bestimmt ist, ist gem. § 271 (1) BGB sofort.


Stefan1248 
Fragesteller
 22.12.2023, 08:37

Es geht im die Auslegung eines steuergesetzes. Danach ist eine nach einem anderen Gesetz Geschuldete und zu entrichtende Steuer auf die andere Steuer in der es in dem Gesetz geht anzurechnen.

Und aktuell haben wir die Diskussion, zu welchem Zeitpunkt die steuer anzurechnen ist.

Im Zeitraum 1 wenn die anzurechnende Steuer per gesetzt entsteht oder im folgendenden Zeitraum wenn die zur Zahlung fällig wird.

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"Zu entrichtend" bedeutet, dass der Zahlungsanspruch des Gläubigers bereits entstanden ist. Erst, wenn dieser Anspruch entstanden ist, kann er auch "zu entrichtend" sein. Er ist also bereits fällig.

Fristen hingegen sagen etwas darüber aus, wann der zur Zahlung Verpflichtete in Verzug gerät.

Das ist zeitlos. Es kommt auf den Kontext an. Ein zu entrichtender Betrag ist fällig, ob er das in der Zukunft ist oder Vergangenheit war, muss der Kontext zeigen.


Stefan1248 
Fragesteller
 22.12.2023, 08:43
Das ist zeitlos

Gibt da was zu im Duden oder ähnliches?

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wiki01  22.12.2023, 08:47
@Stefan1248

Keine Ahnung. Aber ich kann leicht damit Sätze bilden, in Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft, und der Teil "zu entrichtende" bleibt immer gleich.

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spanferkel14  22.12.2023, 11:42
@Stefan1248

Schau unter "Gerundiv" nach. Gerundiv = zu + Partizip 1. Du findest auch YouTube-Videos zum Gerundiv.

  • Das wäre ein wunderbares, nicht zu übertreffendes Geburtstagsfest gewesen, wenn nicht mein Exfreund aufgetaucht wäre und angefangen hätte, Rabatz/Krawall zu machen.
  • = Das wäre ein wunderbares Geburtstagsfest gewesen, das nicht hätte übertroffen werden können/das man nicht hätte übertreffen können, wenn nicht ...

Du kannst hier sehen, dass sich das Adjektiv, das ja aus "zu + Partizip1" gebildet wird, immer an die Zeitform und den Modus des restlichen Satzes anpasst, wenn man es in einen Relativsatz umformt.

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Das ist überhaupt keine Zeitform.

Es handelt sich hier um das deutsche Gerundiv, das grammatisch durch "zu + Partizip 1" ausgedrückt wird. Je nach Kontext bedeutet es, dass etwas getan werden kann oder muss. Diese Möglichkeit oder Pflicht/Obligation kann - auch wieder je nach Kontext - in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft liegen.

Beispiele:

  • Der Klimawandel ist ein ernst zu nehmendes Problem. = Der Klimawandel ist ein Problem, das man ernst nehmen muss.
  • Früher wurden viele zu damaliger Zeit nicht zu erklärende Naturphänomene als göttliche Zeichen gesehen. = Früher wurden viele Naturphänomene, die man sich zu damaliger Zeit nicht erklären konnte, als göttliche Zeichen gesehen.
  • Die zu entrichtende/zahlende Miete ist jeweils spätestens am 03. jedes Monats fällig. = Die Miete muss jeweils spätestens am 03. jedes Monats entrichtet/ gezahlt werden.

Stefan1248 
Fragesteller
 22.12.2023, 11:46

Es geht im die Auslegung eines steuergesetzes. Danach ist eine nach einem anderen Gesetz Geschuldete und zu entrichtende Steuer (so der Wortlaut des Gesetzes) auf die andere Steuer in der es in dem Gesetz geht anzurechnen. 

Und aktuell haben wir die Diskussion, zu welchem Zeitpunkt die steuer anzurechnen ist.

Im Zeitraum 1 wenn die anzurechnende Steuer per gesetztlich entsteht oder im folgendenden Zeitraum wenn die zur Zahlung fällig wird weil die erst dann entrichtet wird. Letztere Auslegung wäre juristisch m.e. Falsch und würde auch dem Zweck der Anrechnung zuwiderlaufen, aber der Richter lässt durchblicken das er es wohl so sieht und wir suchen gerade Argumente in der Grammatik die für unsere Auslegung sprechen

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spanferkel14  22.12.2023, 12:35
@Stefan1248
  • eine geschuldete Steuer = eine Steuer, die geschuldet wird
  • eine zu entrichtende Steuer = eine Steuer, die entrichtet werden muss

An dieser grammatischen Auflösung ändert sich nichts, egal, wie ihr da irgendein Gesetz auslegt. Und andersherum ändert auch die grammatische Form des Gerundivs und seine korrekte Auflösung in einen Relativsatz nichts an eurer Auslegung des Gesetzes.

Wenn du Jurastudent bist, solltest du unbedingt korrekt schreiben. Sonst ist nämlich das, was du sagen willst, nicht verständlich, zumindest nicht eindeutig zu verstehen. Ich kann deinen Satz "Im Zeitraum 1 (...)" z. B. nicht verstehen. Selbst wenn ich ihn verbessere, ergibt er keinen Sinn.

"Im Zeitraum 1, wenn die anzurechnende Steuer per Gesetz entsteht, oder im folgenden Zeitraum, wenn diese zur Zahlung fällig wird, weil sie erst dann entrichtet wird." (= eine rein sprachliche Korrektur! Das Adjektiv zu "Gesetz" ist übrigens "gesetzlich", aber auch in der korrigierten Form passt es nicht in den Kontext. "Die" für "Steuer" hat in deinem Text, wenn er denn sachlich sein soll, nichts zu suchen. Das ist Umgangssprache und im juristischen Kontext einfach nicht seriös.)

Aber welchen Sinn hat "wenn die Steuer zur Zahlung fällig wird, weil sie erst dann entrichtet wird." Was ist das für eine Logik? Umgekehrt könnte ich mir ja noch irgendeinen Reim darauf machen. Aber so ist das einfach Nonsens. Da hier also kein Kausalzusammenhang besteht, ergibt auch der folgende Text keinen Sinn mehr. Er ist aber ohnehin nicht verständlich: a.) Du sprichst im Konjunktiv 2. Wieso? Ist irgendetwas deines Erachtens falsch oder nicht? b.) "Der Richter lässt durchblicken, dass er es wohl so sieht." Ja, wie denn? Dein Text ist - ungeachtet der fehlenden Logik im vorher Gesagten - nicht klar.

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Ich mache es dir mal an einem Beispielsatz klar.

"Der für die Reparatur zu entrichtende Betrag hätte bereits am 15. des Vormonats auf meinem Konto sein müssen."

Du siehst also, dass die Formulierung nichts mit Zukunft zu tun hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – ehem. Lehrer